Frage an Gregor Gysi von Dagmar S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi,
da ich als "u.a.AKL-Mitglied" leider auch von Aufstockung (SGB II) und wechselhaften Zuverdienst abhängig bin, finden Sie es nicht auch Wählerbetrug, wenn z.B. ein kleiner Zuverdienst von 104 Euro beim SGB II dann noch "beim Zusätzlichen Übergangsgeld (war 2014 für verkürzte berufliche Reha Lohnersatzleistung)dann 20% rausgerechnet wurden?
Also Gesetzgebung (SPD, SGB II): Mein Übergangsgeld (Lohersatzleistung) war 581 Euro! dazu verdient hatte ich für die "Zustellung von Prospekten an 2 Monaten 104 Euro!
Trotzdem darf das Jobcenter, bzw. der Inkasso-Service 44,45 Euro zurück verlangen! Das ist Wählerbetrug und ein Inkasso Service gehört verboten!
Denn Aufstocker, die dazu verdienen sind doch kein Geldesel!
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schneider (AKL, Armutsnetwerk, Ver.di u.a.)/GdB 60