Frage an Gregor Gysi von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich hätte mal eine Frage an Sie, und zwar warum ist die Beschneidung von Jungen per Gesetz durch den Bundestag ausdrücklich erlaubt worden? Es muss doch darüber eine Abstimmung gegeben haben, haben die Abgeordneten im Bundestag etwa aktiv für die Legalisierung der Beschneidung gestimmt? Das kann ich mir gar nicht vorstellen, es gibt doch das in der Verfassung verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit! Hat dies die Abgeordneten überhaupt nicht interessiert, dass hier die körperliche Unversehrtheit in keiner Weise berücksichtigt wird? Ich denke es ist kein Geheimnis, dass der Bundestag nur deshalb der Beschneidung von Jungen zugestimmt hat, um den Religionen einen Gefallen zu tun, denn sachlich ist dies nicht zu rechtfertigen. diese Unmöglichkeit der Rechtfertigung erklärt auch, warum es so viele haarsträubende Erklärungsversuche seitens mancher Politiker gibt. So viele lächerliche und groteske Argumente habe ich selten über ein Thema gehört wie über die Beschneidung! Noch eine letzte Frage: Sehen Sie irgendwie eine Chance, die Beschneidung doch noch zu verbieten? Was müsste dafür unternommen werden? Gibt es die Möglichkeit über eine Verfassungsklage die Beschneidung von Jungen verbieten zu lassen? Wenn nein, warum nicht es liegt doch ein ganz klarer Verstoß gegen geltendes Recht vor, also müsste eine Klage doch sehr gute Chancen haben!?
Mit freundlichen Grüßen
Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
Ihre Nachricht vom 28. Januar hat mich erreicht. Tatsächlich hat eine Mehrheit des Bundestages entschieden, die Beschneidung zu erlauben. Auch ich habe dafür gestimmt. Für mich war eine andere Überlegung entscheidend. In keinem Staat auf der Erde ist die Beschneidung verboten, in keinem. In Anbetracht der Ermordung von 6 Millionen Juden durch die Deutschen in der Nazizeit hielt ich es für völlig unangebracht, dass Deutschland der erste Staat ist, in dem ein Verbot ausgesprochen wird. Wenn es schon über 60 Staaten gegeben hätte, die die Beschneidungen verbieten, sähe die Sache anders aus. Es war eine politische Überlegung. Mit dem Gesetz wird eben geregelt, dass es sich entweder auf keine bzw. auf eine erlaubte Körperverletzung handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi