Frage an Gregor Gysi von Maximilian S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich hatte mir während der Flüchtlingsdebatte immer eine recht spezifische Frage gestellt und bin bei meinen Recherchen als Nicht-Jurist leider nie besonders weit gekommen. Vielleicht können Sie mir als Jurist helfen, auch wenn Sie wahrscheinlich kein Fachmann für Seerecht sind. Meine Frage ist folgende: Wenn die Flüchtlinge sich leider auf die Reise nach Europa über das Mittelmeer machen und dabei ein seetüchtiges Schiff hätten, aber keine Einreiseberechtigung haben, würde die Küstenwache sie wieder zurückschicken? Kann man also nur per Seenotrettung oder in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" einreisen?
Ich hoffe die Frage ist nicht allzu "speziell". Und wenn ja, sollte man dann nicht auch anders über sogenannte Schleuser sprechen?
Danke für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Sieg
Sehr geehrter Herr Sieg,
Ihre Nachricht vom 11. August hat mich erreicht. Tatsächlich ist es so, dass eine Aufnahme nur von Schiffbrüchigen, von Menschen in Seenot völkerrechtlich zwingend geregelt ist. Käme ein seetüchtiges Schiff ohne Genehmigung an eine Küste, würde es zurückgeschickt werden. Allerdings kann ein Schiff auch seetüchtig sein und dann setzt man die Menschen in Schlauchboote um den Rest zur Küste zurückzulegen. Dann müssen sie auch aufgenommen werden. Also es gäbe auch verschiedene Tricks mit denen man operieren kann. Das Wichtigste scheint mir zu sein, einen legalen Weg zu eröffnen und die Fluchtursachen endlich wirksam zu bekämpfen. Davon sind wir aber leider meilenweit entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi