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Gregor Gysi
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Gregor Gysi von Jürgen S. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Dr. Gysi,

als Sammler und Kleinsthändler (ebay-Name stampsdealer) schreibe ich Ihnen.

Gesetzesentwurf zum Kulturgutschutzgesetz von Monika Grütters in der Fassung vom 15.07.2015 bei bei der Pressekonferenz verteilt

Dieser Entwurf sorgt auch bei kleinen Sammlern (vom Bierkrugsammler bis zum Münzensammler) für große Besorgnis, auch wenn das nur ein Entwurf ist, so ist das überaus befremdliche Verhalten von Frau Monika Grütters, einerseits zu sagen sie suche mit allen Beteiligten das Gespräch, sich dann aber teilweise abzuschotten. Ein Münzhändlerverband hatte bei der Anhörung drei Minuten Redezeit. Frau Grütters hatte vorzeitig die Anhörung verlassen und den weiteren Verlauf ihren Mitarbeitern überlassen. Insbesondere sind Münzen, in den meisten Fällen ein serielles Massenprodukt, nicht ausgenommen. Diese werden seit der Renaissance gesammelt und gehandelt. In den meisten Fällen ist die Erbringung eines Herkunftsnachweises vollkomen unmöglich. Also hier wird die Beweislast umgekehrt und hier wird das Rückwirkungsverbot außer Acht gelassen. Und wenn ich beim Händler originale römische Münzen aus der Wühhlkiste für Stück 2 Euro erworben habe und diese ab 2016 wieder verkaufen möchte.....

Ich will das Problem jetzt nicht viele Seiten lang ausführen, zumal dieses Frau Dr. Kampmann wesentlich eleganter und Kenntnisreicher erledigt hat. Daher verlinke ich zu dem Text ihrer diesbezüglichen Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
Auch verlinke ich zu einem interessanten Thread im Numismatikforum:

http://www.numismatikforum.de/viewtopic.php?f=88&t=52977

Gerne höre ich Ihre Einschätzung als Jurist, ob die Sammler berechtigt in großer Sorge sind.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit besten Grüßen

Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wie angekündigt, melde ich mich hiermit noch einmal bei Ihnen, um auf Ihre Anfragen im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Kulturgutschutzgesetzes zu antworten.

Ich habe Sigrid Hupach, die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag um eine Einschätzung gebeten, sie ist seit längerem mit dem Novellierungsvorhaben zum Kulturgutschutzgesetz befasst.

Sie schrieb mir: „Einschränkend muss ich an dieser Stelle aber sagen, dass den Abgeordneten gegenwärtig ausschließlich ein vorläufiger Referentenentwurf vorliegt. Zudem ist vorgesehen, viele konkrete Regelungen, z.B. zu den Alters- und Wertgrenzen, über Verordnungen festzulegen, bei deren Erstellung das Parlament dann nicht einbezogen ist. Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle versuchen, das Mitbestimmungsrecht des Parlaments geltend zu machen.

Sobald der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren eingebracht worden ist, werden wir ihn auch unter juristischen Aspekten prüfen lassen und vor allem darauf achten, dass die berechtigten Interessen der vom Gesetz Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Dazu zählen neben den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft auch der Kunsthandel und die privaten Sammlerinnen und Sammler.

Grundsätzlich begrüßen wir als LINKE das Vorhaben, mit einer Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes nicht nur EU-Vorgaben umzusetzen, sondern insbesondere das Kulturgüterrückführungsgesetz von 2007 grundlegend zu überarbeiten und die UNESCO-Konvention von 1970 über „Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ viel weitgehender als bisher in Anwendung zu bringen.

Aus diesem Grund sind wir ausdrücklich dafür, die Ein- und Ausfuhr von für das kulturelle Erbe der Menschheit relevantem Kulturgut streng zu reglementieren und für den Handel mit Kulturgut bestimmter Alters- und Wertgrenzen die Notwendigkeit einer Ausfuhrgenehmigung bzw. eines Herkunftsnachweises bei der Einfuhr nach Deutschland im Gesetz festzuschreiben.

Hintergrund dafür ist keineswegs eine pauschale Verunglimpfung des gesamten Kunsthandels, sondern die nicht von der Hand zu weisende Tatsache, dass es einen internationalen illegalen Handel mit aus Museen oder Grabungsstätten geraubtem Kulturgut gibt. Ihn zu unterbinden, sehen wir als wichtiges Ziel an.

Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand ist geplant, bei der Einfuhr von Kulturgut bestimmter Alters- und Wertgrenzen einen Herkunftsnachweis zu fordern. Das heißt, es gilt nachzuweisen, dass das Kulturgut rechtmäßig aus dem Herkunftsland ausgeführt und dort nicht als nationales Kulturgut eingestuft worden ist. Im Moment scheint der Schwellenwert für diesen Nachweis bei 2.500 Euro angesetzt zu werden, für archäologisches Kulturgut bei 100 Euro. Erleichterte Sorgfaltspflichten sollen jedoch in dem Fall gelten, wenn sich das Kulturgut in den vergangenen zwanzig Jahren im eigenen Besitz befunden hat. Nach meinem Kenntnisstand bestehen diese Sorgfaltspflichten grundsätzlich auch jetzt schon und sind zumindest im gewerblichen Handel üblich.“

Sehr geehrter Herr Schmidt, wir gehen davon aus, dass wir im parlamentarischen Verfahren zur Klärung einiger Aspekte beitragen können und ein guter Ausgleich gefunden werden wird. Gern informieren wir Sie auch detaillierter zu den von Ihnen angesprochenen Aspekten, sobald der Gesetzentwurf im Parlament eingebracht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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