Frage an Gregor Gysi von Nicole G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Rekord !!!
53 Sekunden
Freitag, der 14. Juni 2013, 0:25 Uhr
Auskunftsrecht für Bürger und Journalisten ausgehebelt
Sehr geehrter Herr Gysi,
warum wurde dieses Bürgerrecht auch durch die Linken ausgehebelt?
mfg, N.Grothey
Sehr geehrte Frau Grothey,
Ihre Frage vom 10. Juli hat mich erreicht. Ich bin nicht auskunftsfähig, nehme aber an, dass es um Fragen des persönlichen Datenschutzes ging. Auf jeden Fall habe ich Ihre Frage an unsere Parlamentarische Geschäftsführerin Petra Sitte mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrte Frau Grothey,
in jener Nacht vor gut zwei Jahren, in einer der letzten Sitzungen des Bundestages vor der Bundestagswahl 2013 hatte es die schwarz-gelbe Bundesregierung sehr eilig noch einiges durchs Parlament zu peitschen. Dafür wurde im konkreten Fall ein sogenanntes Omnibusverfahren angewendet. Dabei werden zwei eigentlich nicht zusammengehörende Themen gemeinsam behandelt.
Hier wurde mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen, damals also CDU/CSU und FDP, die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Tag vor der Abstimmung im Parlament in das Verfahren zum Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hineingeschoben. Bei diesem so trocken daherkommenden Hauptgesetz ging es darum, dass der Bund künftig viele Millionen Euro mehr als bisher an die Ost-Bundesländer überweist, um sie so im Kampf gegen die dort strukturell bedingt höhere Arbeitslosigkeit zu unterstützen.
Wir als LINKE hatten also aufgrund dieser sachfremden Zusammenschiebung der beiden Gesetzesänderungen zwangsweise darüber abzustimmen, ob wir entweder für mehr Geld in Ostdeutschland zur Arbeitslosenbekämpfung und damit für eine Einschränkung des IFG stimmen oder gegen mehr Geld und gegen eine Einschränkung des IFG. Eine Trennung der beiden Themen war nicht mehr möglich. Wir konnten also mit unserem Stimmverhalten in keiner Variante alles richtig machen, weil wir in beiden Fällen einem unserer politischen Anliegen nachgekommen wären und einmal nicht.
Dass wir uns für die Zustimmung zu mehr Geld für die ostdeutschen Bundesländer und leider damit auch einer Einschränkung des IFG entschieden haben, halten wir weiterhin für das kleinere Übel. Denn die Entlastung der ostdeutschen Landeshaushalte war notwendig und richtig. Die Einschränkung des IFG macht dagegen nur bei einem bestimmten, wenn auch heiklem Punkt, nämlich den Akten des Bundesrechnungshofes aus einer Veröffentlichungspflicht eine Veröffentlichungsmöglichkeit. Zum Glück hat dies bisher offenbar keine Auswirkung auf die kritische Berichterstattung über die Parteienfinanzierung. So wurde zuletzt vor ungefähr drei Monaten ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes öffentlich, zudem dann auch medial berichtet wurde, bspw. hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-kritisiert-pr-der-parteien-a-1030473.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi