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Frage von Daniel G. •

Frage an Gregor Gysi von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Gregor Gysi,

erstmal bedanke ich mich für ihre stetig offenen und kritischen Feststellungen und Fragen, die für eine Meinungsbildung, als, von wesentlicher Bedeutung angesehen werden können.

Diesmal stieß ich auf Ihre "Kleine Anfrage" vom 27.05.2015 Bundesdrucksache 18/5033.

Dort heißt es in Ihrer Frage 8, Zitat:
Gedenkt die Bundesregierung, anlässlich des 70. Jahrestages des Kriegsendes auch ein Friedensabkommen mit der Republik Polen abzuschließen?

Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 18/5178 vom 15.06.15:
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, ein solches Abkommen anzustreben oder abzuschließen.

Unabhängig davon, dass die Antwort der Bundesregierung schon ein dicker Hund ist, interessiert mich,

1. was mit dem Wörtchen "auch" in Ihrer Frage genau gemeint ist? Mit welchen Staaten haben wir den schon einen Friedensvertrag geschlossen?

2. wenn kein Frieden geschlossen ist, was ist dann jetzt gerade?

3. wer ist nach der Beteiligtenregelung überhaupt legitimiert einen Friedensvertrag mit diesen Staaten zu schließen, damit ein solches Abkommen nicht wieder ein unzulässiger Vertrag zulasten und/oder mit unbeteiligten Dritten darstellen wird? Die BRD oder das das Deutsche Reich?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen
Daniel Grumpelt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grumpelt,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Juli 2015. Mit dem Wort "auch" war gemeint, dass ein Friedensabkommen ja nicht nur mit Polen, sondern auch mit anderen Staaten benötigt wird.
Zwischen Deutschland und Polen herrscht Frieden, aber es gibt kein Abkommen über die Herstellung des Friedens und die damit verbundenen Leistungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass all diese Fragen durch den 2+4-Vertrag erledigt sind. Das stützen auch viele andere Länder, so dass es kaum noch Begehren diesbezüglich gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi

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