Frage an Gregor Gysi von Marlon B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
im StGB-Paragraphen 130 ist die Volksverhetzung geregelt. In Absatz 3 wiederum steht das Verbor der Holocaust-Leugnung.
Was halten Sie von dem Absatz? Aus entsprechenden extremistischen Kreisen heißt es, dieser sei ein "Gesinnungsparagraph" und würde das Recht auf freie Meinungäußerung einschränken.
Sind Leugnungen des Holocaust wirklich dazu geeignet die öffentliche Sicherheit zu gefährden? Wäre es nicht besser, solche Leute öffentlich zu demontieren, da die Beweislast erdrückend ist und in der serösen Forschung keinerlei Zweifel am Holocaust bestehen. Müsste eine gesunde Demokratie solche Leute oder Meinungen nicht aushalten können?
Ich freue mich auf Ihre Meinung dazu!
Freundliche Grüße,
Marlon Baumgardt
Sehr geehrter Herr Baumgardt,
Ihre Nachricht vom 25. Juni hat mich erreicht. Wäre die Holocaustleugnung keine Straftat, könnte die Polizei nicht dagegen eingreifen. Sämtliche Neonazis könnten das überall plakatieren, so dass Kinder und jüngere Menschen begännen zu glauben, dass das stimmen könnte. Außerdem schadet das unserem Ansehen im Ausland gewaltig. Deshalb bin ich schon der Meinung, dass dies eine Straftat sein soll, damit es unterbunden werden kann. Man muss auch an die Nachkommen der Ermordeten denken, die unter der Leugnung schwer zu leiden hätten.
Ansonsten bin ich Ihrer Meinung, eine freie Meinungsäußerung muss sehr weit gehen. Aber bestimmte Beschränkungen hat es doch zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi