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Frage von Horst M. •

Frage an Gregor Gysi von Horst M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi,

gestern wurde der 66. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert.
Ist dies berechtigt, schließlich wird vielfach gegen das GG bewußt verstoßen.

So müssen AlgII-Bezieher, wenn sie gegen überlange Gerichtsverfahren nach dem ÜVerfBeschG klagen, trotz erhaltener PKH noch Gerichtskosten vorauszahlen, § 197a SGG iVm § 3GKG.
Ich sehe hierin einen klaren Verstoß gegen das GG.
Man nimmt damit Armen die Möglichkeik, ihre Rechte wahrzunehmen.
Dies sollte eigentlich von der Linken bekämpft werden.
Und als Opposition kann man dies besonders wirkungsvoll anprangern.

Werden Sie sich für Arme, deren Rechte und für die Einhaltung des Grundgesetzes, Art. 3 I, einsetzen?

Viele Grüße
Horst Murken

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Murken,

Ihre Nachricht vom 24. Mai hat mich erreicht.

Selbstverständlich muss man den Geburtstag des Grundgesetzes gerade dann feiern, wenn es nicht eingehalten wird, um den Gegendruck zu erhöhen. Und selbstverständlich äußern wir immer wieder kritisch, wie schwer der Gerichtsweg für arme Leute gestaltet ist. Wir dringen auf Änderungen und hoffen, dass wir uns damit durchsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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