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Frage von Petra W. •

Frage an Gregor Gysi von Petra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort vom 20. Mai. Eine Nachfrage sei mir bitte gestattet.

Der Art. 4 der Verfassung der DDR sagte aus: "Alle Macht dient dem Wohl des Volkes. Sie sichert sein friedliches Leben, schützt die sozialistische Gesellschaft und gewährleistet die sozialistische Lebensweise der Bürger, freie Entwicklung des Menschen, wahrt seine Würde und garantiert die in der Verfassung verbürgten Rechte."

Musste der Beschluss der Volkskammer, Grundsätze der Verfassung außer Kraft zu setzen, nicht zwangsläufig verfassungswidrig sein? Denn alle Mitglieder der Volkskammer mussten doch wissen, dass dieser Beschluss eben nicht dem Wohl des Volkes diente, sein friedliches Leben nicht sicherte, die sozialistische Gesellschaft nicht gewährleistete und somit nicht die in der Verfassung verbürgten Rechte gewährleistete.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Witt,

es wurden bestimmte Grundsätze aus der Verfassung gestützt, aber andere eben aufgehoben. Natürlich war die Mehrheit der Abgeordneten der Überzeugung, damit dem Volk zu dienen. Wir sahen das allerdings anders.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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