Frage an Gregor Gysi von Kathleen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Staatsgründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland. Leider ohne Erfolg. Meine Frage:
Gibt es diese überhaupt? Wenn nein, dann dürfte es doch die BRD so in jetziger Form nicht geben? Bzw. würde es doch auch keine Beamten usw. geben? Sehe ich das richtig? Es würde doch sehr vieles in dieser Form wie es jetzt ist nicht geben??
Ihre Antwort:
Sehr geehrte Frau ,
Ihre Nachricht vom 13. Oktober hat mich erreicht.
Ich habe sie an unsere Justiziarinnen mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
leider habe seit dem 21.10.2014 noch keine Antwort auf meine Frage von Ihren Justiziarinnen erhalten.
Können Sie das bitte nachholen.
Vielen Dank.
MfG Binder
Sehr geehrte Frau Binder,
es tut mir sehr leid, dass Ihre Frage offenbar bisher unbeantwortet blieb. Dies will ich nun nachholen:
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im Zusammenhang mit der Überprüfung des mit der DDR geschlossenen Grundlagenvertrages mit der Frage der Fortexistenz oder des Untergangs des Deutschen Reiches nach dem 2. Weltkrieg auseinanderzusetzen und festgestellt, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. Diese Schlussfolgerung zog das Gericht aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.
D.h. Dass das Deutsche Reich nach 1945 nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes fortexistiert hat, (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), nach wie vor Rechtsfähigkeit besessen hat, allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig gewesen ist.
Sie wissen vielleicht, dass die DDR dazu eine andere Rechtsauffassung hatte und vom Untergang des Deutschen Reiches nach dem 2. Weltkrieg ausgegangen war.
Das Gericht schreibt in seinem Urteil weiter: "Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Soweit vielleicht meine Zitate.
Jedenfalls bedeutet das für die Beantwortung Ihrer Frage, dass es keine (neue) Staatsgründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland gibt.
Freundliche Grüße
Dr. Ruth Kampa