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Gregor Gysi
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Frage von Günter S. •

Frage an Gregor Gysi von Günter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi,

vor kurzem habe ich mir von der Deutschen Rentenversicherung meine Rentenansprüche berechnen lassen. Auf Basis von 37,58 Beitragsjahren ergibt sich eine Rente von 27,6% meines Bruttolohnes. Vergleiche ich dieses mit den Pensionsansprüchen eines Beamten (siehe link: http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)#H.C3.B6he_der_Pension ; Abschnitt 1.2 Höhe der Pension). So muss man feststellen, dass ein Beamter einen monatlichen Anspruch auf Ruhegehalt von Faktor 1,79375 x 37,58 Jahre gleich 67,4% seines Bruttogehalts hätte. Das ist ein doch sehr überraschend großer Unterschied von immerhin 39,8 % zwischen dem Altersruhegeld eines Beamten und der Rente eines Arbeitnehmers. Auch die Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie festgestellt, dass es besonders bei mittleren und höheren Einkommen erhebliche Unterschiede gibt. http://www.boeckler.de/pdf/p_imk_study_36_2014 (besonders Tabelle 4, S. 16)

Dazu einige Fragen:
1) Stimmt der o.g. Sachverhalt Ihrer Auffassung nach ungefähr bzw. ist er Ihnen in dieser Form bereits bekannt?
2) Welche Argumente rechtfertigen Ihrer Meinung nach diesen großen Unterschied zwischen Altersruhegelder von Beamten und Renten von Arbeitnehmern?
3) Sollten nicht diejenigen, die die Wertschöpfung erarbeiten mindestens gleichwertige Bezüge erhalten wie beamtete Arbeitnehmer, deren Pensionen von Steuern, also der arbeitenden Bevölkerung, bezahlt werden? Zumal nichtbeamtete Arbeitnehmer ihre Rente zur Hälfte selbst vom Bruttolohn bezahlen und sie auch noch dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes mit allen dazugehörigen Konsequenzen für die Rentenminderung ausgesetzt sind.
4) Was gedenken Sie zu tun, um diesen Missstand zu beheben?

Besten Dank für Ihre Antwort.

Schöne Grüße,
Guenter Schmidgall

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Sehr geehrter Herr Schmidgall,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Mai 2015. Ihre Einschätzungen und Beurteilungen teile ich. Wir streiten dafür, dass das Rentenniveau wieder angehoben, auch die alte Rentenformel wieder hergestellt wird. Außerdem sind wir strikt gegen die Verschiebung des Renteneintrittsalters nach hinten. Das Rentenniveau darf nicht weiter bis auf 42 abgesenkt werden. Außerdem treten wir dafür ein, dass eine große Rentenreform dergestalt durchgeführt wird, dass in der nächsten Generation alle Bürgerinnen und Bürger mit Erwerbseinkommen verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das beträfe dann auch eine Bundestagsabgeordnete, einen Rechtsanwalt, eine Beamtin. Ferner treten wir dafür ein, dass die Beitragsbemessungsgrenze aufgegeben wird. Menschen mit hohem Einkommen müssten einen Beitrag berechnet nach ihrem hohen Einkommen zahlen. Zu der Reform gehört auch, dass der Rentenanstieg für die Spitzenverdiener abgeflacht wird.

Wenn man diesen Weg ginge, und schon gegangen wäre, bezögen Sie eine höhere Rente, außerdem wäre es gerechter und wir brauchten über Altersarmut nicht mehr zu diskutieren. Im Kern muss die gesetzliche Rente so gestaltet sein, dass man den Lebensstandard aufrecht erhalten kann, den man sich im Erwerbsleben erarbeitet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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