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Frage von fritz a. •

Frage an Gregor Gysi von fritz a. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr.Gysi

Meine Frage an Sie lautet: Hat ein Deutscher Obdachloser das Recht auf eine Unterkunft Ja oder Nein ?.

Mfg
F.A.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Amberger,

leider ist in keinem Gesetz geregelt, dass es einen zwingenden Anspruch auf eine Wohnung gibt.
Ich begrüßte eine Regelung, wonach eine Räumung aus einer Wohnung niemals in die Obdachlosigkeit stattfinden dürfte, sondern nur in eine andere Wohnung. Aber die Mehrheit im Bundestag will dies nicht.

Allerdings interpretiere ich das Recht anders. Denn der Art. 1 des GG verbietet, die Würde des Menschen zu verletzen. Und ich meine, dass Obdachlosigkeit die Würde des Menschen verletzt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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