Frage an Gregor Gysi von Peter H. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Abend Herr Gysi,
ich hatte erhofft mit meiner Frage bei Frau Nahles Gehör zu finden die mich allerdings an das Ministerium verweist . Warum dies so ist wird sich wohl aus meiner Erzählung ergeben und ich würde mich freuen wenn sie mir IHREN Standpunkt zu der Vorgehensweise bezüglich EGV darstellen könnten , hier also der heutige Sachstand zu einer vom JC angewünschten EGV :
( Mit heutigem Datum wurde mir eine Klausel in der EGV ( Text : Das Jobcenter bestätigt das die Bestimmungen in dieser Eingliederungs-vereinbarung mit geltenden Gesetzen und Rechtsnormen vereinbar sind ! ) verweigert .
Die Begründung nach Sachbearbeiter lautete : Diese Klausel ist unnötig da die Bestimmungen der EGV explizit derart gestaltet sind das sie sich an Recht und Ordnung halten .
Meine Frage ist allerdings : WENN die Jobcenter sich an Gesetze und Normen halten müssen warum kann dies in einer EGV nicht eingefasst werden ?
Im ersten Moment würde ich davon ausgehen das eben Jobcenter Mitarbeiter sich NICHT an Gesetze halten wollen wenn sie eine solche Klausel verweigern . Es ist ähnlich anzusehen als wenn ich einen Autoverkäufer bitte eine Klausel in den Kaufvertrag zu setzen das der PKW fahrtüchtig ist , da ist es zwar eine Selbstverständlichkeit aber ohne Unterschrift NICHT einklagbar ! Würden sie eine Weigerung des Jobcenters nicht ähnlich sehen . Warum also verweigert sich die Jobcenter Mitarbeiterin eine solche Klausel aufzunehmen wenn es doch sowieso zu Ihrem "Rechtsgeschäft" gehört ?
Diese Frage ist nicht nur für mich persönlich interessant denn sie sollte allgemein für JEDEN Arbeitssuchenden unter SGB II wichtig sein denn eine solche Klausel gibt BEIDEN Seiten mehr Rechtsschutz und verhindert unnötige Klagen da ja alle Bedingungen dann über Gesetze und Rechtsnormen geregelt und festgeschrieben werden ! )
Was denken sie bezüglich des Jobcenters das sie ungern eine solche Klausel unterschreiben ? bzw. garnicht ...
Danke und liebe Grüsse
Sehr geehrter Herr Hohlen,
Ihre Nachricht vom 7. November hat mich erreicht.
Wie es auch immer mit den verschiedenen Klauseln aussieht. Wir treten dafür ein, dass endlich die Betroffenen auf gleicher Augenhöhe mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin des Jobcenters sprechen können. Deshalb fordern wir z. B. eine sanktionsfreie Grundsicherung und deutlich bessere Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi