Frage an Gregor Gysi von Tobias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
mit großer Freude nahm ich neulich wahr, dass Sie und ihre Fraktion eine Organklage (OK) vorbereiten, die die Frage der Oppositionsrechte im Bundestag berührt. Dieser Schritt kann aus meiner Sicht von positiver großer Tragweite werden. Im verlinkten Video (https://www.youtube.com/watch?v=pxKuW10wBiw) erklären Sie sich zu dieser OK. Nun werfen sich bei mir jedoch ein paar Fragen auf, die ich gerne an Sie richten möchte.
1. Zielen Sie mit der OK auf die Forcierung der Möglichkeit, dass die Oppositionsparteien (OpPar) oder eine Fraktion auf ein Normenkontrollverfahren (NKV) hinwirken kann? Wenn ja, inwieweit ist damit zu rechnen, dass das BVerfG genau in diese Richtung entscheidet? Inwieweit halten Sie die Möglichkeit, dass eine Fraktion auf ein NKV hinwirken kann, für besser oder schlechter als nur die Beschränkung auf OpPar?
2. Wann ist nach Ihrer Erfahrung und Prognose mit einer Entscheidung des BVerfG frühestens und spätestens zu rechnen? Welche Art der Entscheidung erhoffen Sie sich und welche erwarten Sie?
3. Sofern die (grund-)gesetzlichen Grundlagen geschaffen würden, dass entweder OpPar oder eine Fraktion auf ein NKV hinwirken können, welche Gesetze oder gesetzlichen Regelungen wollen Sie als erstes vom BVerfG überprüfen lassen? Falls nur OpPar auf ein NKV hinwirken können, auf welche Gesetzesüberprüfungen würde man sich in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Oppositionsparteien einigen können bzw. welche würden Sie benennen können, die konsensfähig wären?
4. Das BVerfG ist mit seinen zwei Senaten im Hinblick auf die Anzahl der Verfahren und sonstigen Zuständigkeiten unterbesetzt. Würden Sie auf eine Vergrößerung des BVerfG auf z.B. vier vollständige Senate hinwirken?
Wegen der Zeichenbegrenzung habe ich meine Fragen komplex gestellt und bitte Sie die Fragen auch mit den beinhalteten verschiedenen Aspekten und Fragepunkten zu beantworten.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
T.Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Oktober.
Unter anderem geht es uns darum, dass Normenkontrollverfahren zu ermöglichen. Eine Prognose wage ich nicht, aber die Chancen sollen nicht so schlecht stehen. Ich hoffe, dass im Herbst nächsten Jahres schon die Verhandlung und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stattfinden könnte. Man muss aber damit rechnen, dass nur die Grüne Fraktion und wir zusammen ein Normenkontrollverfahren einleiten können. Auf welche Gesetze wir uns dann mit den Grünen verständigen können, ist noch offen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi