Frage an Gregor Gysi von Birgit M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich spreche Sie als Jurist an und frage, warum die Umgehensweise mit rückkehrenden ISIS Kämpfern jedenfalls in Deutschland sehr sanft ist. Die Leute sind meines Erachtens Mörder oder stehen unter Mordverdacht, der sich in vielen Fällen auch beweisen ließe. Das ist eine Frage der Ermittlungsintensität. Bei Herrn Wulff hat man noch ganz andere "Vergehen" ermitteln können. Man ist offenbar in der Lage, ganze Heere von Staatsanwälten umfängliche Ermittlungen durchführen zu lassen - wenn man es denn für relevant erachtet.
Ich lese aber in der Zeitung aber von "traumatisierten jungen Menschen", denen man eine "Resozialisierung" angedeihen lassen müsse, sofern sie dem Terror abschwörten. Man müsse die Gefährlichen unter Ihnen 24 Stunden am Tag observieren, was aber aufgrund des Personalbedarfs schwierig sei, usw.
In welchem Rechtsstaat lebe ich? Wenn in Deutschland jemand einen brutalen Mord begeht, zum Beispiel grundlos jemanden aus Mordlust oder wegen eines anderen Glaubens oder wegen einer anderen Rasse, Religion oder Überzeugung den Kopf abhackt oder ihm die Kehle durchschneidet oder ihn erschiesst - so kommt eine solche Person mindestens in Untersuchungshaft und die Staatsanwaltschaft beginnt ihre Ermittlungen.
Soweit es mit bekannt ist , gilt dies auch für Morde im Ausland. Würde ich meinen Mann in der Sahara zu Tode bringen und man schöpfte Verdacht oder es gäbe Verdächtigungen, hätte ich hier zu Hause ein Problem.Wahrscheinlich säße in U-Haft und um die Behandlung meiner Traumatisierung wegen des Anblicks fließenden Blutes würde sich kaum jemand Gedanken machen.
Ich frage mich nun: Warum kommen diese testosteron-gesteuerten Monster, die mit 90% gier Wahrscheinlichkeit in Syrien/Irak Leute ermordet haben, nicht sofort in U-Haft bzw. werden wegen Mord oder mindestens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt?
Könnten Sie mir dies erklären?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Mohr
Sehr geehrte Frau Mohr,
Ihre Nachricht vom 26. September hat mich erreicht.
Meines Erachtens muss man beides sehen. Wenn Sie an Morden beteiligt waren, muss auch der Rechtsstaat zugreifen. Auf der anderen Seite soll man aber den Terroristen dort die Chance eröffnen, bei einer Rückkehr milder behandelt zu werden, damit sie sich dies überhaupt wagen, wenn sie vom Terrorismus abschwören wollen. Es ist schwierig, hier die richtige Gradwanderung zu finden. Auf jeden Fall kann es für Verbrechen nicht nur Milde geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi