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Frage von Anette D. •

Frage an Gregor Gysi von Anette D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie funktioniert Integration in Ihrem Bundesland? Können Sie mir helfen?

Bitte schaffen Sie eine Gesetzesgrundlage! Ich brauche Hilfe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde eine Ausbildung bewilligt, aber die Mittel, diese zu beginnen, werden mir versagt.

Da ich nicht mehr weiter weiß und keinen Prozess vor dem Sozialgericht anstreben kann (keine Zeit mehr), hoffe ich, dass mir vielleicht ganz unbürokratisch geholfen werden kann.

Für mein Anliegen gibt es, laut Aussage des Jobcenters Fürth-Bayern, keine Rechtsgrundlage.

Ich könnte also nicht einmal klagen.

Ich habe immer gekämpft und mich nie unterkriegen lassen, jetzt, mit 47 Jahren, zwingt mich der Jobcenter in die Knie...

Da ich nun schon länger arbeitslos bin und keine Ausbildung habe, bewilligte mir der Jobcenter Fürth eine Ausbildung zum Arbeitserzieher in Heidelberg.

Alles ist gut, alles genehmigt, die Kosten für 2. Wohnsitz und Fahrtkosten werden übernommen. (Danke!)

Das Problem ist nur, dass ich keine Wohnung/ Unterkunft in Heidelberg bekomme, wenn ich das Geld für die Kaution und den Makler nicht aufbringen kann.

Ich stellte einen Antrag auf ein rückzahlbares Darlehen in Höhe von 1200,00€!

Nach nun 6 Wochen erhielt ich einen Ablehnungsbescheid: Hierfür läge keine Rechtsgrundlage vor.

Da ich aber meine Ausbildung am 1. Oktober ohne Wohnsitz in HD nicht antreten kann, kündigt mir der Jobcenter die Eingliederungsvereinbarung, ich habe alle vorgestreckten - und Folgekosten zu tragen.

Bitte helfen Sie mir: Was kann ich tun? Können Sie da nicht mal anrufen? Es geht um 1200€, die ich zurückbezahlen möchte!!!!!.
Das ist doch kein Betrag, der ein Gerichtsverfahren rechtfertigt, in Bezug auf den Verwaltungsaufwand.

Soll meine persönliche und berufliche Zukunft scheitern, weil die Politik vergessen hat, eine Rechtsgrundlage zu schaffen?

Mir wurde eine Ausbildung bewilligt, aber die Mittel, diese zu beginnen, werden mir versagt.

Bitte leiten Sie diese Email an die Stelle weiter, die mir weiterhelfen kann.

Vielen Dank, A. Daum

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Daum,

ich habe unverzüglich an das Jobcenter in Fürth-Bayern geschrieben.
Ferner haben Sie die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht zu beantragen, damit Sie die Ausbildung beginnen können.
Keine Rechtsgrundlage heißt nicht, dass es keine gerichtliche Entscheidung geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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