Frage an Gregor Gysi von Jan-Erik H.
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich würde Ihnen gerne Fragen zum Gesetz zum Thema: Mütterrente stellen.
Könnten Sie mich auf den aktuellen IST-Zustand der Initiativen und Ihres Engagement bzw. des Engagement der Linksfraktion im Deutschen Bundestag bringen- gegen die Mütterrente?
Läuft seitens der Linksfraktion eine Klage gegen dieses Gesetzt, besonders gegen die Benachteiligung von vor dem Jahr 1002 geborenen Kindern und insbesondere von vor dem im Jahr 1992 geborenen Kindern in den Neuen Bundesländern/ bzw. in der DDR?
Könnte man sich als Privatperson etc.. einer solchen Klage in irgendeiner Form anschließen?
Des Weiteren:
Ich frage mich wer in diesem Fall eigentlich klageberechtigt ist?
Die Mutter, deren Erziehungszeit der vor 1992 geborenen Kinder zu wenig angerechnet wird oder auch das Kind, das vor 1992 geboren ist selbst, da es ja auch benachteiligt wird?
Könnten Sie mich zu den o.g. Fragen informieren?
Vielen Dank für Ihre Auskunft…..
Viele Grüße
Jan-Erik Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
Ihre Nachricht vom 9. August hat mich erreicht.
Meine Fraktion kann gegen das Gesetz nicht klagen, da es nicht um unsere eigenen Rechte oder die Rechte des Bundestages geht.
In diesem Fall brauchte man ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages, um Klage zu erheben. Die sind beim besten Willen nicht zusammen zu bringen.
Allerdings klagen wir beim Bundesverfassungsgericht, dass die Oppositionsrechte beschränkt sind.
Wenn eine Mutter ihren Rentenbescheid bekommt, könnte sie Widerspruch einlegen und den nationalen Gerichtsweg beschreiten, bis sie eines Tages beim Bundesverfassungsgericht ist um prüfen zu lassen, ob es mit dem Grundgesetz übereinstimmt oder nicht, dass sie für ein Kind, das vor 1992 geboren ist, einen geringeren Zuschlag erhält als für ein Kind, das ab 1992 geboren ist.
Da es ein Anspruch der Mutter ist, ist das Kind nicht unmittelbar beschwert. Die Klage sollte also die Mutter erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi