Frage an Gregor Gysi von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Rechtmäßigkeit der gegenwärtigen Regierung der Ukraine
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Danke für Ihre Antwort.
Bitte nennen Sie die Verfassungsbestimmung, gemäß der ein Vertreter des entschwundenen Präsidenten Janukowitsch hätte gewählt werden können oder verdeutlichen sie anderweitig in geeigneter, nachvollziehbarer Weise, dass Ihr Vorschlag (Wahl eines Stellvertreters) verfassungsmäßig gangbar war.
Ich frage mich, wieso Sie nicht von Anfang an eine qualifizierte und belegte Auskunft geben. Sie werden die Angelegenheit doch geprüft haben, bevor sie mit Ihrer Behauptung in die Öffentlichkeit gingen, für die Bundeskanzlerin sei die Beachtung der ukrainischen Verfassung eine Frage der politischen Opportunität. Also sollten Sie zu einer qualifizierten und für Jedermann nachvollziehbaren Auskunft aus dem Stand in der Lage sein.
Bis jetzt hängt Ihre Behauptung immer noch in der Luft.
MfG
Helmut Suttor
Sehr geehrter Herr Suttor,
ich werde jetzt für Sie keine Seminararbeit schreiben. Man kann eine Wahl auch außerhalb der Verfassung durchführen. Sie darf nur nicht verfassungswidrig sein. Wenn man also einen Vertreter gewählt hätte, der bestimmte Befugnisse wahrnehmen kann, hätte dies außerhalb der Verfassung stattgefunden, ihr aber nicht widersprochen. Wenn man aber einen Übergangspräsidenten wählt, obwohl der andere noch nicht wirksam abgewählt ist, begeht man eine Verfassungsverletzung. Auch dies ist zulässig, wenn man dann allerdings im Rahmen einer Revolution die Verfassung außer Kraft setzt. Aber was nicht geht, ist sich zum Teil auf sie zu berufen und sie zum Teil nicht mehr ernst zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi