Frage an Gregor Gysi von Michael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,
nach dem internationalen Abkommen "Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen" vom 28. September 1954, BGBl. 1976 II S. 474
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html
heißt es:
Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Können Sie in verständlichen Worten darlegen warum die BRD deutsche Staatsangehörige vermittels "Personalausweis" in den Rechtsstatus eine staatenlosen Ausländers versetzt?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
M.Zieger
Sehr geehrter Herr Zieger,
Ihre Nachricht vom 24. März hat mich erreicht.
Es handelt sich nicht um identische Personalausweise. Die von Staatenlosen sehen anders aus als die von deutschen Staatsangehörigen. Eine solche Vorgehensweise ist durchaus zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi