Frage an Gregor Gysi von Jan Hanno S. bezüglich Recht
-Minderheitenrechte der Opposition-
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
am 12.02.2014 wurde leider nur fragmentarisch von der Tagesschau über das Thema berichtet.
Die Regierung soll, laut Bericht, der Opposition die Möglichkeit einer Normekontollklage abgesprochen haben. In Ermangelung juristischer Vorbildung meinerseits nun zur Frage: Ist dieses Vorgehen, dieses "Nichtzugeständnis" , nicht für sich genommen schon ein Anlass zu einer Normenkontollklage? Habe ich die Konsequenz, die sich daraus ergeben würden, so zu verstehen, daß zukünftige Gesetze nicht mehr zur Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden können? Ich hoffe, dass meine Verwirrung der fragmentarischen Berichterstattung geschuldet ist und sich mein Besorgnis als unbegründet erweist. Es wäre sehr erfreulich, wenn Sie ein wenig zur Klarheit diesbezüglich beitragen könnten, was genau es mit diesem Nichtentgegenkommen seitens der Regierung auf sich hat.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Hanno Stibbe
Sehr geehrter Herr Stibbe,
Ihre Nachricht vom 15. Februar hat mich erreicht.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass ein Gesetz auf seine Übereinstimmung mit dem Grundgesetz auf Antrag auf einem Viertel der Abgeordneten überprüft werden muss. Die Opposition im Bundestag stellt nur ein Fünftel der Abgeordneten. Außerdem dürfen die Landesregierungen auch solche Klagen beim Bundesverfassungsgericht erheben, aber es gibt keine Landesregierung, in der nicht eine der drei Regierungsparteien vertreten ist. Faktisch bedeutete dies, dass dieses Recht für diese Legislaturperiode ausfällt.
Nun müssen wir eine Gesetzesänderung oder eine Grundgesetzänderung im Bundestag beantragen. Wenn Sie abgelehnt wird, haben wir das Recht, uns an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Ich bin auch entschlossen, diesen Weg zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi