Frage an Gregor Gysi von Klaus R. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Gysi
was ich bei der Diskussion über Renten-Anrechnungszeiten für die vor 1992 geborenen Kinder nicht verstehe:
Es ist hier immer nur von der Anrechnung auf die Rentenanspüche bei den Müttern die Rede.
Wie verhält es sich denn in dieser Hinsicht mit den entsprechenden Rechten der Väter?
Sicher, die Mutter bringt das Kind zur Welt, aber wenn dann der Vater für das Kind zu Hause gesorgt hat, wie muss er dann die - hoffentlich - auf ihn anzurechnenden Zeiten nachweisen?
Muss er ev. seine Ansprüche gegen die Mutter gerichtlich durchsetzen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Ramelow,
es wird zwar kurz von Mütterrente gesprochen, ein Begriff, der mir ohnehin nicht gefällt, aber das schließt Väter nicht aus. Es kommt bei dem Anspruch darauf an, wer in erster Linie für das Kind gesorgt hat. In der Regel sind das die Mütter, gelegentlich aber auch Väter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi