Frage an Gregor Gysi von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Innerhalb des 2. Beitrages, heutejournal vom 20.09.2013 ab Minute 4:10, "Die Gründe für das Nichtwählen" hat Herr Prof. Patzelt Politikwissenschaftler dieses Statement abgegeben.
Würden es so sein, dass man für jedes öffentliche Mandat, Landrat, Stadtrat, Landtag, Bundestag, sich einem Vorwahlprozess unterzeihen müsste, einem Vorwahlprozess in jedem Wahlkreis in dem man gewählt werden will, brächte dies sofort intensives politisches Leben. http://heutejournal.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d74d6c90-b21f-3ce8-a1ec-0876d43191a4/20204349?doDispatch=1
Hierzu ist m.M.n. eine Novelle der Kommunalen Wahlrechte zumindest in der Form erforderlich, dass ALLE künftigen Mandatsträger z.B. Unterstützerunterschriften einwerben sollten. Eine Straßensammlung sollte, wie bei der BT-Wahl möglich sein.
Die Probleme bei der Leipziger OBM-Wahl mit nur 34% Wahlbeteiligung und noch laufende Wahlanfechtungen, sind Ihnen sicher teilweise bekannt.
Von den 13 Bewerbern mussten 9 Bewerber jeweils 240 Unterstützerunterschriften bis zum 31.12.2012 beibringen. 2 Bewerber kandidierten jedoch für politische Parteien. (CDU / Piraten)
Die Auflagen für die Einzelbewerber zur Beibringung der 240 Unterstützerunterschriften, widersprechen den Normen zur BT-Wahl.
Wenn Unterstützerwillige, ihre Erklärung (keine Wahlentscheidung) nach den umfänglichen Gesprächen der Einzelbewerber mit ihnen abgeben wollen, müssen diese, diese Unterschrift ausschließlich im Rathaus noch dazu nur zu bestimmten Öffnungszeiten leisten. Gleichzeitig werden die Unterstützerwilligen genötigt, einen zusätzlichen, teilweise sehr hohen Zeitaufwand auf sich zu nehmen und müssen auch noch, sich ergebene, finanzielle Belastungen tragen.
Dies widerspricht m.M.n. dem Grundgesetz
Frage:
Könnten Sie und Ihre Fraktion sich dafür mit einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung sicher nicht nur in Sachsen, wenn möglich auch rückwirkend, kurzfristig bis zu den nächsten Wahlterminen aufgehoben wird?
Sehr geehrter Herr Malok,
Ihre Nachricht vom 17. Oktober hat uns erreicht. Seit langem treten wir dagegen auf, dass Unterstützerunterschriften beizuziehen sind. Das gilt z.B. auch für Parteien bei der Teilnahme an Kommunalwahlen oder Landtagswahlen in Bayern. Noch verwerflicher ist, wenn die Unterschriften im Rathaus zu leisten sind.
Wir werden auch künftig dagegen politisch argumentieren und hoffen auf Rechtsänderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi