Frage an Gregor Gysi von André S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Gysi!
Meine Frage wurde bereits von S. W. gestellt und am 2.9. beantwortet. Mit Ihrer Antwort komme ich jedoch nicht ganz klar. Ich habe diverse Quellen zum 2+4 Vertrag gelesen. Unter anderem bei Wikipedia. Wikipedia gilt allgemein als recht seriös. Deshalb möchte ich hier noch einmal nachfragen.
Laut Wikipedia etc. ist das Besatzungsstatut durch den 2+4 Vertrag aufgehoben. Welche Regelung fehlt in diesem Vertrag? Warum hebt er die das Besatzungsstatut nicht auf? In wie weit können Geheimverträge offen liegende Verträge aushebeln? Wie soll ein Geheimvertrag offen aufgehoben werden? Dafür müßte der Geheimvertrag erstmal öffentlich gemacht werden.
Woher haben Sie Kenntnis von solchen geheimen Geheimverträgen?
Müßte man, wenn man davon Kenntnis hat, nicht das Geheime an diesen Verträgen lüften um sie danach aufheben zu können? Würden Geheimverträge offen aufgehoben, wären es ja keine Geheimverträge mehr.
Woher wissen wir, das es keinen geheimen Aufhebungsverträge zu diesen geheimen Verträgen gibt?
Welche völkerrechtliche Verbindlichkeit hätten solche Geheimverträge?
MfG
André Sandomeer
Sehr geehrter Herr Sandomeer,
der Völkerrechtler Prof. Dr. Josef Foschepoth hat sich damit beschäftigt. Das Besatzungsstaut wurde mit dem Pariser Vertrag 1955 aufgehoben. Allerdings wurde in Geheimverträgen den USA sehr ähnliche Rechte zugebilligt wie in der Vorzeit. Solche Geheimverträge sind leider zulässig und möglich, ihr Inhalt darf dann nicht bekannt gegeben werden. Sie gelten aber zwischen den Regierungen.
Der genannte Völkerrechtler hat festgestellt, dass diese Geheimverträge bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen nicht aufgehoben wurden.
Die Regierung kann solche Verträge selbstverständlich kündigen und genau das verlangen wir. Noch besser wäre es natürlich, wenn Sie auch den Inhalt bekannt gäbe. Auf jeden Fall möchten wir, dass die amerikanischen Geheimdienste sich nicht länger auf Verträge stützen können, wenn sie in Deutschland solche Abhörprogramme durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi