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Gregor Gysi
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Frage von markus s. •

Frage an Gregor Gysi von markus s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

ich will meine Rechte aus Artikel 139 Weimarer Verfassung geltend machen und den Sonntag,sowie die staatlich anerkannten Feiertage nicht arbeiten. Artikel 139 sagt,das der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage,als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt sind.Mein Dienstherr (eine der großen Religionsgemeinschaften),verweigert mir beharrlich dieses Recht.Nun zu meiner Frage,habe ich das Recht,als Dienstnehmer bei einer der größten Religionsgemeinschaften,Sonntags sowie an den staatlich anerkannten Feiertagen,NICHT zu arbeiten?

Mit freundlichen Grüßen
M.Sareika

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sareika,

Ihre Nachricht vom 7. August hat mich erreicht.
Ihre Frage kann ich nicht so ohne weiteres beantworten. Es hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie verrichten. Wenn Sie z.B. in der Pflege oder bei der Krankenbetreuung beschäftigt sind, haben Sie einen solchen Anspruch nicht. Das gilt auch, für andere Berufe. In anderen Bereichen haben Sie aber ein solches Recht.
Im übrigen regelte der alte Art. 139 der Verfassung nur, dass dieser Tag der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt werden muss. Es kommt dann also noch auf die Gesetze an.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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