Frage an Gregor Gysi von Gerhard M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi,
mit Drucksache 17/10994 vom 16.10.2012 haben Sie einen Antrag unterzeichnet, dass der Bundestag beachließen solle, die Kindererziehung in der Rente besser zu berücksichtigen.
Bei meiner Ehefrau wird für die am 24.4.1970 geborenen Tochter lediglich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rente angerechnet. Sie sieht hier eine eklatante Ungleichbehandlung für Kinder,die nach dem 1.1.1992 geboren sind, gegeben.
Nachdem die "Schwarz/Gelben" hier offenbar nicht Willens sind etwas zu ändern, wollte ich anfragen, ob es sinnvoll wäre, beim Bundesverfassungsgericht Klage wegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung einzureichen.
Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Morawietz
Sehr geehrter Herr Morawietz,
Ihr Schreiben vom 10. Juni hat mich erreicht.
Zunächst müssten Sie gegen den nächsten Rentenbescheid Ihrer Frau Widerspruch einlegen und dann zum Gericht gehen. Dort müssten Sie alle Instanzen durchqueren, bevor Sie sich an das Bundesverfassungsgericht wenden können. Wenn man Glück hat, entscheidet schon ein unterer Richter die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht, weil auch dieser Richter bzw. die Richterin die Auffassung teilt, dass das willkürliche Datum das Grundgesetz verletzt.
Andererseits beginnt auch im Bundestag die Stimmung zu kippen. Möglicherweise gibt es nach der nächsten Bundestagswahl Mehrheitsverhältnisse, die endlich die Kinder, die vor und nach dem 1.1.1992 geboren wurden, gleichstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi