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Frage von Jürgen S. •

Frage an Gregor Gysi von Jürgen S. bezüglich Familie

Warum ist das Spracherfordernis A1 vom 2007 für Ehegattennachzug noch nicht abgeschafft worden?
Es verstößt gegen die EMRK Artikel 8 und 14, gegen den EUV Artikel 6(3) und gegen das deutsche Grundgesetz Artikel 6(1) und Artikel 3(1).

Mit Drucksache 17/1626 haben die Grünen 2010 eine entspechende Korrektur zum Ehegatten-Nachzug eingebracht. Die Zumutbarkeitsgrenze von 500€ wurden in meinem Falle schon deutlich überschritten, die erzwungene doppelte Haushaltsführung (Kamerun) nicht mal eingerechnet.
Meine Frau braucht beim Sprachtest 60 von 100 Punkten. Im Oktober erhielt sie 23 Punkte, Im Dezember waren es 43 Punkte. Anfang März waren es 59,5 Punkte. Sie musste wegen des fehlenden halben Punktes ins Krankenhaus geschafft werden. Ende April waren es nur noch 49,8 Punkte. Ich werde ungeduldig, aber weniger mit meiner Frau, als mit dem deutschen Bundestag.

Es ist mir nicht bekannt, ob den A1-Test im Goethe-Institut Jaunde überhaupt noch jemand zur Familienzusammenführung besteht. Ohne diesen Nachweis werden Visa-Anträge erst gar nicht angenommen, geschweige denn positiv beschieden.

Zudem entdeckte ich nun, dass ich auf Familienzusammenführung in Kamerun verwiesen werden kann, sobald ich Französisch besser beherrsche. Ausnahmen soll es nur noch geben, wenn ich einen Ariernachweis vorlege (Deutscher Staatsangehöriger mit Geburtsurkunde, Gentest und ohne undeutsche Glaubensbekenntnisse im Stammbaum). Ist beim Gesetzgeber immer noch das Team Dreher am Werk?

Wie stehen Sie zu dieser am 14.06.2007 von der großen Koalition eingeführten, immer noch geltenden Gesetzeslage?

Sie werden verstehen, dass ich meine Wahlentscheidung im September von den Antworten abhängig machen werde, falls ich bis dahin nicht abgeschoben wurde (als „Volksschädling“ nach Dr. Eduard Dreher – Reformator und Kommentator zum bundesdeutschen StGB).

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schröder,

Ihre Nachricht vom 10. Mai hat mich erreicht.

Auch ich bin der Auffassung, dass die Sprachtests als Voraussetzung für die Einreise von Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern sowohl dem Grundgesetz als auch den europäischen Menschenrechten widersprechen. Aber ist halt die Meinung der Mehrheit des Bundestages. Auf jeden Fall wünsche ich mir, dass eine Betroffene bzw. ein Betroffener mal den Weg nicht nur bis zum Bundesverfassungsgericht, sondern ggf. auch zum Europäischen Menschengerichtshof beschreitet.
Meines Erachtens ist das Ganze schikanös gedacht, um bestimmte Ausländerinnen und Ausländer zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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