Frage an Gregor Gysi von Helena P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr Gysi,
wie Sie sicherlich wissen, kann eine Fraktion lt § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundestages zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage einen Bericht des Ausschusses durch den Vorsitzenden oder einen Berichterstatter verlangen. Sie können verlangen, den Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.
Für die Bemühungen um Abgeordnetenbestechung wäre dies nun an der Zeit.
Haben Sie dies schon gemacht ?
Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. April, die ich zuständigkeitshalber an unsere Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, die Abgeordnete Dr. Dagmar Enkelmann, weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. April 2013, die mir zuständigkeitshalber vom Fraktionsvorsitzenden Dr. Gysi weitergeleitet wurde. Vielen Dank auch für den darin enthaltenen Hinweis.
Am 26. April 2013 hat bereits auf Antrag der SPD-Fraktion eine Geschäftsordnungsdebatte nach § 62 Absatz 2 GO-BT zu dem von ihr eingebrachten Gesetzesentwurf zur Abgeordnetenbestechung (Bundestagsdrucksache 17/8613) stattgefunden, in der Raju Sharma als für die Linksfraktion zuständiger Abgeordneter die Regierungskoalition wieder an die internationalen Verpflichtungen erinnert hat ( http://www.linksfraktion.de/reden/raju-sharma-abgeordnetenbestechung-beenden-seifenoper/ ). Bisher leider erfolglos. Aufgrund eines Vorstoßes seitens des CDU-Abgeordneten und Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder doch noch eine Einigung zu erzielen und mit einem durch die Berichterstatter der Fraktionen initiierten Gruppenantrag eine Mehrheit für eine Regelung zu erreichen, bestand die Hoffnung, dass der längst überfällige Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung noch diese Wahlperiode Gesetz wird. Es gab mehrere Treffen zwischen den Berichterstattern, in denen über Einzelheiten eines Gruppenantrags verhandelt wurde und bei denen sich MdB Raju Sharma für DIE LINKE intensiv und überwiegend auch erfolgreich eingebracht hat.
Die Verhandlungen sind aber inzwischen stagniert und heute (17. Mai 2013) haben wir erfahren, dass es aus der Regierungskoalition wohl keinerlei Unterstützung - auch nicht von einzelnen Abgeordneten - für einen gemeinsamen Vorstoß geben wird.
Daher prüfen wir derzeit, ob und wann wir von unserem Recht auf Einforderung einer Plenardebatte nach § 62 Absatz 2 GO-BT im Hinblick auf unseren Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 17/1412) Gebrauch machen können. Denn leider steht uns als kleiner Fraktion nur ein sehr begrenztes Maß an Redezeiten zu, so dass wir versuchen müssen, im bereits ausgefüllten Kontingent durch Verzicht auf andere auch wichtige Debatten noch Platz zu schaffen. Gleichzeitig bemühen wir uns, unseren Gesetzesentwurf im Ausschuss zum Abschluss zu bringen und ihn so im Rahmen einer 2./3. Lesung ins Plenum zu holen, um nochmals eine Debatte zur Abgeordnetenbestechung öffentlich zu führen und die Bundesregierung weiter unter Druck zu setzen. Bisher haben dies die Koalitionsfraktionen durch mehrheitlich beschlossene Vertagungen torpediert.
Wir werden uns aber auch weiterhin vehement und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass der längst überfällige Straftatbestand möglichst noch diese Wahlperiode eingeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann