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Frage von Erhard J. •

Frage an Gregor Gysi von Erhard J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

die nachfolgenden Fragen richten sich nicht an den Juristen bzw. Rechtsanwalt, sondern an den Politiker und Menschen mit Herz, Seele und Verstand, >Gregor Gysi<.

Falls ein Justizminister vor drei Jahren das Parlament belogen haben sollte, wie ist so eine Sache strafrechtlich zu bewerten:

1. Bagatelldelikt - brauch nicht aufgeklärt werden?
2. Antragsdelikt - muss nur auf Antrag aufgeklärt werden?
3. Offizialdelikt, bei dem an der Aufklärung kein offentliches Interesse besteht und somit auch nicht von Amts wegen aufgeklärt werden muss?
4. Offizialdelikt, bei dem an der Aufklärung ein öffentliches Interesse besteht und somit von Amts wegen aufgeklärt werden muss?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jakob,

Ihre Nachricht vom 17.2. hat mich erreicht. Äußerungen im Parlament dürfen strafrechtlich nicht verfolgt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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