Frage an Gregor Gysi von hans-joachim z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi
Bezüglich eines Verbotes der NPD schauen Sie doch bitte eimal in den drei letzten Bände des Nürnberger Prozesses in den Urteilen bzw. den Urteilsbegründungen nach. Da steht unmiß-verständlich - und völkerrechtlich abgesichert - geschrieben, das alle Nationalsozialistischen Organinisationen in Deutschland - und für die Zukunft auch die Gründung aller Nazi- Nachfolge-organisationen - in Deutschland gemäß Urteil des internationalen Militär-Gerichtshofes völkerrechtlich verbindlich für alle Zeiten verboten sind. Die Rechtmäßigkeit dieser Urteile ist nie angezweifelt worden, das heißt, das sie auch heute noch nach mehr als 60 Jahren rechtsverbindlich für unser Bundesverfassungsgericht sein müßten. ODER ?????
mit freundlichen Grüßen
h. jo, zeidler
Sehr geehrter Herr Zeidler,
Ihre Anfrage vom 8. Dezember hat mich erreicht.
In der DDR wurde das Nürnberger Urteil als geltendes Völkerrecht anerkannt, in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Unabhängig davon ist ein Bezug auf das Urteil von wichtiger politischer Bedeutung in einem NPD-Verbotsverfahren. Das Verbot muss allerdings auf der Grundlage des Grundgesetzes erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi