Frage an Gregor Gysi von Joachim L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi,
es ist immer das Gleiche: kommt das Gespräch auf eine Änderung der Beamtenversorgung (Alimentation der NICHTTÄTIGEN, der Pensionäre) wird mit dem Argument Besitzstandwahrung abgeblockt. Ihre Position (somit die der Linken), dass alle in die Versorgungssysteme einzahlen, dass auch Erwerb durch Geld dazu gehören soll, dass es nur noch für wirklich erforderliche Bereiche Beamte geben soll, kenne ich.
Am 22.11. haben Sie bei Frau Maischberger wiederholt darauf verweiesen, dass das Rentenniveau gesetzlich abgesenkt wurde, sie befürchten gar ein Absinken auf 40 % des durchschnittlichen Bruttogehalts. Sie wiederholten aber ebenso oft, dass das für die Versorgungszusagen der Beamten in dieser Beamtengeneration nicht geht, weil die halt verbindliche Versorgungszusagen haben. Die hatte ich (als ich mit 20 das erste Einkommen hatte und somit die Rentenversicherungsbeiträge erstmals zahlte) doch auch ..! Wo ist mein Rechtsanspruch auf Vertrauensschutz ? Wann anfangen? Ihrer Argumentation nach haben Beamte 40 weitere Jahre die Zusage... wenn Sie denn JETZT eine Änderung käme.
Ein Beamter hat nach wenigen Jahren eine MINDESTALIMENTATION von ca. 1.400 €. Wie passt das zur "Eckrentner"-versorgung?
Als Jurist begründen Sie mir bitte, warum es nicht möglich sein kann, dass das Versorgungsniveau bei den Beamten nicht gedeckelt werden kann, wie bei den Renten? Die nach oben angepasste Bemessungsgrenze definiert doch die Beitragshöhe und somit letztlich auch die erreichbare Rente.
Warum konnte ein Pensionär durchsetzen, dass künftig die Rente voll versteuert wird?
Er klagte auf Gleichbehandlung und erhielt von BEAMTETEN Richtern Recht.
Ich will gleichbehandelt werden und 70% der Bemessungsgrundlage als Rente! Und ich will einen RECHTSANSPRUCH auf eine Werksrente, wie die ZÖD für Angestellte des öffentl. Dienstes!
GLEICHBEHANDLUNG .. !
Wo ist mein Anspruch auf Besitzstandwahrung?
Danke für eine juristisch geprägte Antwort.
Freundlichen Gruß, Joachim Leefmann
Sehr geehrter Herr Leefmann,
Ihre Nachricht vom 23. November hat mich erreicht.
Ihre Verärgerung kann ich gut nachvollziehen. Aber leider hat das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich schon entschieden, dass der Vertrauensschutz höher wiegt. Allerdings halte ich es für möglich, dass Ansprüche nach oben begrenzt werden, soweit sie nicht schon entstanden sind. Der Vertrauensschutz bezieht sich immer nur auf entstandene Ansprüche. Hier gibt es noch eine offene Streitfrage, auf die ich im Fernsehen nicht eingehen konnte. Es gibt auch Juristinnen und Juristen, die der Meinung sind, dass Beamte einzahlungspflichtig gemacht werden könnten für eine gesetzliche Rente, wenn ihnen die bis dahin erworbene Pension nicht gestrichen wird. Das allerdings führte dazu, dass sie sowohl eine bestimmte Pension und später auch eine gesetzliche Rente bekämen. Das ist letztlich noch nicht ausdiskutiert.
Trotzdem sind wir immerhin beide der Meinung, dass man ein Gesetz machen müsste, dass diese gesamte Versorgung für künftige Beamte nicht mehr gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi