Frage an Gregor Gysi von Roswitha J. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geehrter herr dr. g. gysi,
ich bin seit 2009 krankgeschrieben, also seit ende 2010 ausgesteuert.
2010 hatte ich zwei rehamaßnamen (febr. und nov. -orthopädisch).
meine fragen:
wieso bekommt man arbeitslosengeld, statt krankengeld "zwei" ?
-vorallem da ich noch in einer ungekündigtem arbeitsverhältnis stehe (kassiererin im supermarkt sowie ersatzmitglied im betriebsrat).
wieso muß man beim arbeitsamt formulare ausfüllen, die eindeutig für arbeitslose und nicht für kranke bestimmt sind ?
(hatte schwierigkeiten bei einigen frage z.b. seit wann sind sie arbeitslos....!)
ich verstehe es nicht ! -da ich in meinem betrieb nicht allein solange krank bin-
vielen dank im voraus.
mit freundlichen grüssen
Roswitha Jurk
Sehr geehrte Frau Jurk,
Ihre Fragen vom 13. November haben mich erreicht.
Ich habe die Abgeordnete Dr. Martina Bunge gebeten, Ihnen Ihr Schreiben zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Sehr geehrte Frau Jurk,
vielen Dank für Ihre Frage, die mir von Dr. Gysi als der zuständigen Fachpolitikerin weitergeleitet wurde. Ich habe nicht jeden Tag mit Ihrer Problematik zu tun und musste daher erst selbst recherchieren.
Es ist in der Tat so, dass im § 125 des dritten Sozialgesetzbuchs Ihr Fall geregelt ist. Dort steht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als sechs Monate stark leistungsgemindert sind, aber auch keinen Anspruch auf Rente haben, Arbeitslosengeld erhalten können. Normalerweise kann nur Arbeitslosengeld erhalten, wer arbeitsfähig ist. Hier besteht aber eine Ausnahme, denn die Arbeitsagentur muss den leistungsgeminderten Arbeitnehmer, obwohl krank, behandeln wie einen gesunden Arbeitnehmer. Daraus ergeben sich auch die seltsamen Fragen, die Sie zu beantworten haben. Offensichtlich wurden für diesen Spezialfall keine eigenen Formulare gedruckt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sehr lange krank sind, ohne dass sie berentet werden, fallen nämlich etwas zwischen die Stühle. Einerseits ist nachvollziehbar, dass die Krankenkasse nicht über sehr lange Zeiträume das Krankengeld übernimmt, andererseits sind diese Arbeitnehmer aber auch nicht arbeitsfähig und dürften daher kein Arbeitslosengeld erhalten. Und drittens sind sie nicht dauerhaft leistungsgemindert und erhalten daher keine Rente oder Grundsicherung. Diese Regelung ist daher eine pragmatische Lösung. Ich werde das Thema aber nun vermehrt im Auge behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Bunge