Frage an Gregor Gysi von Regina H. bezüglich Soziale Sicherung
Bezug: Ihre Antwort vom 07.11.2011
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt:
Welchen Rechtsbestand hat ein Widerspruchsbescheid vom Jobcenter, obwohl kein Widerspruch eingelegt wurde, sondern "nur" ein Überprüfungsantrag?
(Auf meine Überprüfungsanträge für ergangene Bescheide erfolgte kein Bescheid, sondern nur Zurückweisung des Widerspruchs. Dagegen könnte Klage eingelegt werden, aber ich wette, dass spätestens vor Gericht der Formfehler gegen mich gewendet wird.)
Wie bewerten Sie die neue Rechtslage im SGB II/SGG, dass seit 2011 Überprüfungsanträge nur noch für Bescheide im selben Jahr zulässig sind?
(Vergangene Ungerechtigkeiten und Fehler sind damit beerdigt zugunsten SGB II ? Das ist vermutlich eine Folge der spektakulären BVerG Klage.)
Viele Grüße nach Berlin
Regina Hartmann
Sehr geehrte Frau Hartmann,
wenn ein Widerspruchsbescheid auf Ihren Überprüfungsantrag hin ergangen ist, müssten Sie tatsächlich Klage beim Sozialgericht erheben.
Neue gesetzliche Regelungen streichen regelmäßig die Rechte der Betroffenen zusammen. Genau dagegen lehnen wir uns immer wieder auf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi