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Gregor Gysi
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Frage von Tobias S. •

Frage an Gregor Gysi von Tobias S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi,

erst einmal Glückwunsch zu den vielen sehr guten Reden in letzter Zeit im Bundestag zum Thema Euro-Krise. Ich wende mich mit zwei grundsätzlichen Fragen an Sie und hoffe, Sie können mir diese beantworten.

1. In einem Interview, welches unter http://www.youtube.com/watch?v=XyXxYY_2Ids zu verfolgen ist, sagten Sie, dass das Hartz IV Gesetz verfassungswidrig und damit nichtig ist. Hartz-IV wurde durch ein Änderungsgesetz im SGB 2 eingebettet, soweit ich das als juristischer Laie verstehe. Deshalb meine Fragen hierzu: Gilt Ihre Einschätzung der Verfassungswidrigkeit noch? Wenn Ihre Einschätzung noch gilt, wie ist der fortbestehende Zustand der Verfassungswidrigkeit zu erklären?

2. Am 8.11.2010 fand eine Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zur Petition über die Forderung eines Bedingungslosen Grundeinkommens von Susanne Wiest statt. Können Sie hierzu eine Aussage machen, wie diese Petition behandelt wird und wie der Stand der Dinge im Moment ist? Hierzu eine Anschlussfrage: Konnten Sie sich im Zuge der Euro-Krise und dem immer größer werdenden Zweifeln am Geld- und Finanzsystem mit der Idee des Grundeinkommens anfreunden?

Ich hoffe Sie mögen diese Fragen gern beantworten und verbleibe mit bedingungslosen Grüßen

Tobias Schwarz

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Sehr geehrter Herr Schwarz,

meine Einschätzung hinsichtlich der Grundgesetzwidrigkeit der neuen Hartz IV-Regelung hat sich nicht geändert. Allerdings liegt noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. Die Fraktionen SPD und Grüne verweigern sich uns gegenüber, um eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. So bleibt nur der Weg, dass eine Betroffene bzw. ein Betroffener den kompletten nationalen Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht durchschreitet oder dass ein damit betrautes Gericht selbst eine Vorlageentscheidung an das Bundesverfassungsgericht beschließt.

Darüber hinaus trete ich nach wie vor für eine sanktionsfreie Grundsicherung ein, aber nicht für ein bedingungsloses Grundeinkommen für jede Bürgerin und jeden Bürger. Das würde eine geradezu unermessliche Mehrwertsteuer nach sich ziehen, die nicht zu rechtfertigen ist. Leute wie ich und andere brauchen ein solches Grundeinkommen nicht. Wir müssen uns auf jene konzentrieren, die die Grundsicherung tatsächlich benötigen. Dann sollen sie diese aber nicht nur in anderer Höhe, sondern auch sanktionsfrei erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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