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Frage von Regina H. •

Frage an Gregor Gysi von Regina H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

vielen Dank für Ihre Antwort v. 1.11.

Meine Frage bezog sich auch darauf, ob Überprüfungsanträge gem. SGB X in Widerspruch verwandelt werden dürfen oder als Bescheid ergehen müssten:
Gegen Bescheide kann man/frau erneut Widerspruch einlegen, beim Widerspruchsbescheid bleibt nur noch der Gang zum Gericht.
Das kann Jahre dauern und zwischenzeitlich hat der beklagte Sachverhalt irreparable Schäden verursacht. So geht es nicht nur mir.
Mit dem Instrumentarium der Sozialgerichte kann man Leute ins Elend treiben.

MfG R. Hartmann

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Sehr geehrte Frau Hartmann,

auch über Überprüfungsanträge muss erst ein Bescheid ergehen, bevor man
Widerspruch einlegen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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