Frage an Gregor Gysi von Regina H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi!
Trifft es zu, dass jeder Richter nur seinem Gewissen verantwortlich ist? Und demzufolge sich auch über "höchstrichterliche Urteile" hinwegsetzen kann?
Konkret:
Gegen die Arge habe ich geklagt wegen Anrechnung der Eigenheimzulage. In einem analogen Fall >> B 4 AS 19/07 R << wurde entschieden, dass Eigenheimförderung auch privat mit belegten Ausgaben und beabsichtigten Ausgaben verwendet werden darf.
In einem Vergleich letztes Jahr entschied der Richter, dass nur belegte Ausgaben rückwirkend anzuerkennen seien. Die SBs dürfen die Notwendigkeit der Ausgaben beurteilen, was bedeutet: es wird so gut wie nichts anerkannt - und schon gar nicht beabsichtigte Ausgaben (Für größere Instandsetzungen, z.B. Dachsanierung, wollte ich die EHz ansparen. Haus ohne Luxus, mit Ofenheizung/Kachelöfen, einfachster Standard).
Anerkannt werden nur "zeitnahe" Ausgaben mit Quittung im Rahmen der Genehmigung vom Jobcenter.(Ausgaben nachweisen, die man nicht machen konnte wegen Anrechnung!)
Fast nullkommanix!
Ende 2010 habe ich einen Überprüfungsantrag gem. §44 SGB X gestellt. Dies wurde in Widerspruchsbescheide umgewandelt. Klage erscheint sinnlos und kann ich nicht bezahlen.
Infolge des Vergleichs lehnt das Jobcenter seitdem auch alle anderen notwendigen Kosten der Unterkunft (Sicherung des Wohnraums) ab:
- Reparatur Küchenspüle = Luxus und Vermögensbildung
- Reparatur Kläranlage (Elektrik) = nicht angemessen
(die private Biokläranlage ist Vorschrift, andernfalls drohen Strafen vom Umweltamt, hier gibt es keinen zentralen Anschluss, und die Anlage ist nun halt reparaturbedürftig mit knapp 490 € - die Erstellung hatte ich aus Ersparnissen mit ca. 8000 € finanziert vor Hartz IV)
Nun, weil der Neubrandenburger Richter seinem Gewissen folgte und aus der 3-stünd. Verhandlung nur 1 Seite formale Begründung vorlegte, sehe ich alt aus.
Ich wohne hier alleinstehend mit Sohn (15 J.), der mir jeden Tag Vorwürfe macht, dass wir nicht mehr in Berlin wohnen.
MFG R. Hartmann
Sehr geehrte Frau Hartmann,
Ihre Nachricht vom 29.Oktober hat mich erreicht. Richter sollen höchstrichterliche Rechtsprechung sehr wohl beachten. Letztlich müssen sie aber nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden.
Unabhängig davon rate ich Ihnen hinsichtlich der Widerspruchsbescheide Klage einzureichen, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist. Gerichtskosten entstehen nicht. Möglicherweise haben Sie dann mit Ihrem Begehren Erfolg. Auf jeden Fall dürfen Sie niemals aufhören zu kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi