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Frage von Peter M. •

Frage an Gregor Gysi von Peter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Kontostände sind nichts anderes als Zahlungsversprechen, von denen bereits im Voraus feststeht, dass sie nicht eingehalten werden können. Vom praktischen Standpunkt her gesehen könnte man es als ungedeckten (bzw. kaum gedeckten) Scheck sehen. Wenn Sie als Privatperson einen ungedeckten Scheck ausstellen, dann fällt das unter (schweren) Betrug (StGB §147 Abs. 1). Banken machen das mit jeder Kreditgewährung. Banken haben somit das Recht zum schweren Betrug ohne Rechtsfolgen. Prof. Franz Hörmann drückt es so aus: "Es gibt ein systemisches Betrugsmodell einer Institution, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird."

Prof. Franz Hörmann: "Wenn man Geld aus Luft erfindet und das, was vorher noch nicht existiert hat, verzinst weitergibt und dinglich absichern lässt, dann ist das, wenn das Geschäftsmodell schief geht, in Wahrheit ein Enteignungsmodell. Das ist auch der Hintergrund des Bankgeheimnisses. Banken können überhaupt nicht offen legen, wo beispielsweise die Zinsen für Sparbücher, Bausparverträge oder Sonstiges herkommen. Denn wenn sie das täten, müssten sie zugeben, dass das alles in Wirklichkeit verkettete Pyramidenspiele sind."

Ist das korrekt? Wenn ja, wieso ist das in unserem Land möglich?

Mfg
P.Maier

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Maier,

Ihre Nachricht vom 13. Oktober hat mich erreicht.

Unabhängig davon, wie man das Handeln der Banken im Einzelnen einschätzt, muss es unter politische und demokratische Kontrolle gestellt werden. Deshalb sind wir dafür, sämtliche großen Privatbanken öffentlich-rechtlich auszugestalten wie die Sparkassen. Damit würden die Banken auf das reduziert werden, was sie eigentlich sein sollen, nämlich Dienstleisterinnen für die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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