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Frage von Günter B. •

Frage an Gregor Gysi von Günter B. bezüglich Soziale Sicherung

02.10.2011

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Ich wünsche Ihnen für Ihr politisches und gesellschaftliches Wirken weiter viel Erfolg und Durchschlagskraft.
Als Bauingenieur bin ich mit 59 Jahren „langzeitarbeitslos“ und im Wechsel zwischen Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung und Entgeltmaßnahmen auf Grundlage von Eingliederungsvereinbarungen mit der Arbeitsagentur im zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt oder auch zeitweise gar nicht. Meine ständigen vielfältigen Bewerbungsbemühungen waren auch alternativ erfolglos.
Seit September bin ich im Programm „ Aktiv zur Rente“, Variante Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung (1-Euro-Job), im Bereich pädagogischer Tätigkeit eingegliedert. Mir wird eine so genannte "Brücke" zum Übergang in die Rente geschaffen. Eine Eingliederung in finanzierte Entgeltmaßnahmen oder sonstige Vermittlungen in den Arbeitsmarkt wurden mir seitens der ARGE auch in unmittelbarer Perspektive nicht in Aussicht gestellt. Zudem erfolgt ab dem 59. Lebensjahr keine statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit.
Mit dieser Eingliederung in das Programm „Aktiv zur Rente“ wird mir folgendes monatliches „Einkommen“ gewährt: ca. 150 € Aufwandsentschädigung, 40 € ALG II, 250 € Wohngeld (innerhalb der Solidargemeinschaft Familie).
Aber: gar keine Rentenanrechnung bzw. Aufstockung des Rentenniveaus. Mein gesellschaft-liches Leben wird vom Einkommen meiner Ehefrau gestützt. ( Solidargemeinschaft ).Es ist somit eine der passivsten Formen des Rentenübergangs und begründet Altersarmut, basierend auf gegebenen gesetzlichen Grundlagen der Regierung.
Leider, so habe ich den Eindruck, sind in der Öffentlichkeit viele Bürger nicht ausreichend über die geschilderte Sachlage informiert.
Ich fühle mich in meiner Persönlichkeit und Würde verletzt und möchte gern zu meiner aktuellen Situation Widerspruch einlegen und eine perspektivische Lösung bewirken.
Hinweise und Ratschläge von Ihnen nehme ich dankend entgegen und freue mich auf Ihre Antwort.

mfG
Günter Bromann

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Sehr geehrter Herr Bromann,

Ihre Nachricht vom 2. Oktober hat mich erreicht. Sie schildern nicht einen unwürdigen passiven Übergang in die Rente. Andere werden gezwungen, vorzeitig Rente zu beantragen, weil ihnen ansonsten Hartz IV verwehrt wird. Allerdings bedeutet dies, dass sie ihr Leben lang eine gekürzte Rente beziehen. Ich halte das für grundgesetzwidrig. Auf jeden Fall können Sie gegen die Maßnahmen Widerspruch einlegen, sich im Falle der Erfolglosigkeit des Widerspruchs an das Sozialgericht wenden, auch an das übergeordnete Sozialgericht. Sie sollten im Falle der Anrufung eines Gerichts eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt beauftragen, der für Sie Prozesskostenhilfe beantragt. Möglicherweise können die Fragen bis zum Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden und es gibt eine Entscheidung, die auch im Interesse anderer Betroffener liegt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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