Frage an Gregor Gysi von Lars L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
S.g. Herr Gysi.
ich habe mehrere Fragen an Sie. Ich hoffe Sie nehmen diese Ernst und beantworten diese auch konkret und direkt.
Warum treten Sie nicht offen gegen die EU Verfassung ein?
Warum fordern Sie nicht zuerst eine DEUTSCHE Verfassung nach GG Art146.
Warum lassen Sie keine Volksabstimmung in Deutschland zu. Art 20 GG sagt: Alle Macht geht vom Volke aus. (Abgeordnete haben Fraktionszwang und sind "Parteisoldaten" und nur IHrem Gewissen verantwortlich....das heißt ganz klar: Sie haben keine Verantwortung.
Warum darf das Volk nicht über seine eigene Verfassung entscheiden? Sie sind doch Demokrat. Wahlen sind in Deutschland nicht demokratisch. Wir geben die Stimme ab und die Politik macht was sie will. "Stimmabgabe" und "Wahlurne" In der Urne wird die Stimme begraben. Frau Merkel hat am 18.6.2005 dpa Meldung gesagt: Deutschland habe keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft für alle Ewigkeit.
Welchem Staat gehören wir rechtsverbindlich an und wie heißt das Subjektiv dazu? Warum haben wir "Personalausweise" und keine "Personenausweise" ? Warum steht da "deutsch" als Staatsangehörigkeit und nicht Deutscher? In jedem anderen Land dieser Erde gibt es Österreicher, Amerikaner, Franzosen, aber wir sind deutsch?
Warum sind wir immer noch FEINDSTAAT in der UN Carta - wo wir doch 25% der EU bezahlen und 10% der UN.
Stimmt es, dass die SHAEF Gesetze insbesondere der Art52 immer noch gilt?
Stimmt es, dass in den 2+4 Verträgen immer noch die Allierten die Macht über Deutschland hat ebenso im Überleitungsvertrag?
Stimmt es, dass mit der Streichung des Art23 alte Fassung am 17.07.1990 die Bundesrepublik Deutschland aufgelöst worden ist, da kein Geltungsbereich mehr vorhanden ist?
Warum stimmen Sie für den ESM. Dieses immune Finanzgremium kann jeder Zeit jede beliebige Summe von Deutschland innerhalb von sieben Tagen fordern, ohne uns zu fragen und ohne das wir uns wehren können.
Vielen Dank für Ihre kurzfristigen Antworten?
Sehr geehrter Herr Leckebusch,
es gibt zur Zeit keinen Entwurf einer EU-Verfassung, gegen den wir auftreten könnten. Als es einen Entwurf gab, haben wir diesen kritisiert und im übrigen einen Volksentscheid darüber gefordert.
Schon als es um die Herstellung der Deutschen Einheit ging, haben wir gefordert, das Grundgesetz durch eine Verfassung abzulösen, die durch einen Volksentscheid angenommen werden muss. Sie verweisen diesbezüglich zutreffend auf den Art. 146 GG. Aber die Mehrheiten im Bundestag und in der Volkskammer sahen dies anders.Deshalb steht nach wie vor die Regelung aus, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzt wird, die vom deutschen Volk beschlossen wird.
Seit geraumer Zeit treten wir für Volksentscheide in Deutschland ein und haben dazu auch Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die allerdings abgelehnt wurden. Die Mehrheit will keine Volksentscheide.
Die Fragen zur Verfassung hatte ich bereits beantwortet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich an Ihrer sprachlichen Auseinandersetzung nicht beteilige.
Es ist ein sehr komplizierter Vorgang, die UN Charta zu verändern.
Die Macht der Alliierten über Deutschland ist in einem rechtlichen Sinne beendet.
Die Streichung des Art. 23 des GG bedeutet lediglich, dass kein Gebiet mehr dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten kann. Auf Streichung des Art. 23 bestanden insbesondere die Republik Polen und die tschechische Republik.
Entgegen Ihrer Annahme hat meine Fraktion geschlossen gegen das Finanzgremium gestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi