Frage an Gregor Gysi von Horst D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Thema: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Verfassung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
im Zusammenhang mit einer Fragestellung zum Thema: Artikel 146 GG, hatte ich Veranlassung und Gelegenheit mir den
Bericht der gemeinsamen Verfassungskommission (Drucksache 12/6000 vom 05.11.1993)
durchzulesen.
Als Normalbürger kannte ich diese - aus meiner Sicht wichtige - Unterlage bisher nicht.
Interessant finde ich den Punkt 6 "Einsetzungsanträge" (Seite 6 bis 7), hier besonders den letzten Absatz: "Nach Auffassung der PDS/LL ..... usw.", sowie ab Seite 83 ff das 5. Kapitel "Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid".
Da der Inhalt dieser Unterlage - sofern im Einzelfall nicht bereits bekannt - den BürgerInnen durchaus ein grundsätzliches Verständnis zu den Themen "Demokratie / Grundgesetz" vermitteln könnte, habe ich folgende
Fragen:
1) Würden Sie bzw. Ihre Fraktion die dort geschriebene Auffassung der PDS/LL auch aktuell noch für begründet/richtig ansehen?
2) Würden Sie einer Empfehlung zustimmen, dass die Drucksache 12/6000 gemeinsam mit der ursprünglichen und aktuellen Fassung des Grundgesetzes in den Schulen zum Unterrichtsgegenstand im Fach "Demokratie / Staatsbürgerkunde usw." gemacht wird, wobei die einzelnen Punkte ausgiebig besprochen und diskutiert werden sollten ?
3) Warum wurde der Artikel 146 GG - nach Ihrer Einschätzung/Beurteilung (sofern Sie diese Frage beantworten können) - nur geändert und nicht gestrichen?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hoirst Dormann
Sehr geehrter Herr Dormann,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. September.
Unsere diesbezügliche Auffassung hat sich nicht geändert. Es wäre durchaus erstrebenswert, nicht nur die aktuelle Fassung des Grundgesetzes, sondern auch die ursprüngliche, sowie die von Ihnen genannte Drucksache zum Unterrichtsgegenstand in unseren Schulen zu machen. Der Artikel 146 GG wurde deshalb nicht gestrichen, damit zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eine Verfassung statt des Grundgesetzes ausgearbeitet und angenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi