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Frage von Bernhard P. •

Frage an Gregor Gysi von Bernhard P. bezüglich Familie

Sehr geehrte/geehrter Abgeordnete/r,

als deutscher Staatsbürger (von Geburt), fühle ich mich meiner Grundrechte beraubt. Meine Ausländische Verlobte kann nicht ohne Deutsch Test einreisen.

Meine Situation:
Deutscher Staatsbürger (mit Geburt), seit 4 Jahren im Verhältnis mit meiner Verlobten aus Haiti. Arbeitsaufgabe 2008, um mit meiner Verlobten in der Dominikanischen Republik zusammenzuleben. Aus finanziellen Gründen 2011 zur Heimkehr gezwungen. Verlobte jetzt bei Eltern in Haiti. Währen den letzten 3 Jahren gemeinsamer Haushalt und Selbständigkeit in der Dominikanischen Republik.

2 Deutschkurse wurden bereits besucht. Eine Prüfung wurde abgelegt. Nicht bestanden da nur 51% erreicht, statt 60%. Es handelt sich dabei um 3 oder 4 Aufgaben. Einfache Deutschkenntnisse bei 60% ja, bei 51% nein? Typisch Deutsch?

Die zweite Prüfung scheint schlechter Ausgefallen zu sein.

Meine Frage:

Wie stehen Sie persönlich zu diesem absurden Gesetz? Und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

Grundrecht 1: Würde des Menschen?
Grundrecht 2: Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit? Ohne Verlobte, Sorgen um Verlobte?
Grundrecht 3: Alle Menschen sind gleich? Nur die aus Haiti wohl nicht? Oder der in Deutschland kein Geld mehr hat?
Grundrecht 6: Ehe und Familie besonderer Schutz?

Und wie sieht es aus mit Europarecht? Warum könnte Sie einen Spanier oder Franzosen heiraten, einwandern und dann in Deutschland leben? Ich als Deutscher habe also nicht die selben Rechte, wie ein Franzose.

Verstand?: Haitianer, müssen um diesen Test zu bestehen, ein Visum für die Dominikanische Republik beantragen, sich in einem fremden Land zurechtfinden, um einen Test in einer Drittsprache abzuhalten. Unzumutbar? Kosten?

Ich werde diese Frage allen Abgeordneten stellen, und in einer Internet Kampagne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Perkins,

Ihre Nachricht vom 8. September hat mich erreicht. Auch ich finde die Bestimmungen für entwürdigend, zumal der Staat weder zu prüfen noch zu entscheiden hat, aus welchen Motiven eine Ehe geschlossen wird. Es ist ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger Ehen und Familien zu gründen.

Auch ich halte diese Regelung für grundgesetzwidrig. Sie ist aber nach meiner Kenntnis vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Vielleicht hülfe ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auf jeden Fall werde ich diesbezüglich immer wieder angeschrieben und ich setze mich dann dafür ein, dass die Einreisegenehmigung erteilt wird. Allerdings kann ich Ihnen versichern, dass dann, wenn DIE LINKE in der Regierung wäre, ein solches Gesetz geändert werden würde. Aber Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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