Frage an Gottfried Schugens von Wolfgang K. bezüglich Verkehr
Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des
§ 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.
Hier unsere Fragen:
1. Werden Sie sich als Landtagsabgeordnete/r für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen sowie der Straßenausbaubeiträge einsetzen und aussprechen?
2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Minimalforderung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können?
3. Werden Sie sich auch als kommunale/r Mandatsträger, vorausgesetzt Straßenausbaubeiträge müssen von den Kommunen nicht mehr erhoben werden, in Ihrem/n Kommunalparlament/en für die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen und aussprechen?
4. Werden Sie sich auch als Kommunalpolitiker, vorausgesetzt das ThürKAG sowie die anderen Gesetze und Bestimmungen werden nicht geändert, für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und die Einführung einer Gebühren- oder Entgeltfinanzierung in Ihrem zuständigen Zweckverband oder Unternehmen einsetzen und aussprechen?
Gern können sie zu den Antworten mit Ja oder Nein noch einen Kommentar hinzufügen.
Wir bitten um eine Beantwortung bis zum 08. August 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender BIRSO
Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
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Sehr geehrter Herr Kleindienst,
zu 1.
Die CDU Fraktion im Thüringer Landtag hat sich bewusst gegen eine reine Gebührenfinanzierung im Bereich der Abwasserentsorgung entschieden, da dies mancherorts zu erheblichen Belastungen der Bürger führen würde. Auch der Verfassungsgerichtshof sieht dies so. Er hat für diesen Fall in seinem Urteil von "nicht mehr zumutbaren Grundsätzen" gesprochen. Deshalb sind wir den einzig gangbaren Weg gegangen und wollen auch in Zukunft mit Gebühren und Beiträgen im Abwasserbereich arbeiten.
zu 2.
Das Beispiel Sachsen ist interessant und sollte in die Prüfung möglicher Lösungswege einbezogen werden. Da es sich hier um eine sehr komplexe Regelungsmaterie handelt, hat das Innenministerium hierzu bei Herrn Prof. Dr. Michael Brenner (Uni Jena) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ich denke, dass wir zuförderst eine rechtssichere Lösung für die Bürger und Kommunen brauchen. Daher kann ich mich heute noch nicht abschließend festlegen, wie das Problem der Straßenausbaubeiträge gelöst werden wird. Dass hier Änderungen notwendig sind, steht für mich jedoch außer Zweifel.
zu 3.
Trifft nicht zu, da kein Mandat.
zu 4.
Auch dies ist von mir nicht beeinflussbar, da kein Mandat.
Was mein Mitwirken in Abfallzweckverbänden betrifft, kennen Sie meine Position und das bisherige Handeln. Dies lag immer im Interesse Bürger Mittelstand und Wirtschaft vernünftige und verträgliche Lösung anzubieten. Dabei Umwelt und Ziele zur Abfallreduzierung in den Blick zu nehmen sowie zu stimmulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Schugens, MdL