Es fällt auf, dass AfD-Mitglieder und Politiker immer wieder als Nazis, rechtsextremistisch, Verfassungsfeinde u.ä. m. bezeichnet werden. Auch im Bundestag. Müssen Sie bzw. ihre Partei das hinnehmen?
Oder gibt es Klagen vor Gerichten wegen Beleidigung, Verleumdung o.ä. gegen diese o.g. Betitelungen gegenüber Ihnen/ der Partei AfD?
Im Zusammenhang mit dem aktuell diskutierten und geplanten "Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz)" stellt sich eine weitere Frage: Wird nur Ihre Partei durch den Verfassungschutz beobachtet oder gibt es noch andere Parteien bzw. Parteimitglieder, Politiker die in den deutschen Parlamenten vertreten sind?
Wann eine Bezeichnung genau als Beleidigung oder Verleumdung angesehen werden kann, ist vom konkreten Einzelfall abhängig und wird dann auch ggf. von den betroffenen Personen mit den Möglichkeiten des Rechtsstaates verfolgt.
Derzeit wird nur die AfD als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz beobachtet.