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Gordon Schnieder
CDU
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Frage von Jens B. •

Frage an Gordon Schnieder von Jens B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schnieder,

ich würde Sie bitten Stellung zu folgenden Fragen zu nehmen:

1.) Sprechen Sie sich für oder gegen eine Herabsetzung des Wahlalters (aktiv) auf 16 Jahre für Kommunalwahlen aus?
2.) Sprechen Sie sich für oder gegen eine Herabsetzung des Wahlalters (aktiv) auf 16 Jahre auf Landesebene aus?
3.) Wie begründen Sie ihre Entscheidung?
4.) Streben Sie eine Gesetzesinitiative an oder würden diese unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
J. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

ich darf mich vollinhaltlich auf die Antwort meines Kollegen Dirk Herber MdL beziehen, die im Folgenden abgedruckt ist. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass Herr Herber der Jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ist und gleichzeitig auch Ihr zuständiger Wahlkreisabgeordneter.

Mit freundlichen Grüßen

Gordon Schnieder MdL

"Sehr geehrter Herr B.,

gerne nehme ich Stellung zu den von Ihnen gestellten Fragen. Wie Sie der Berichterstattung der letzten Wochen und auch der aktuellen Debatte zum Thema „Kommunalwahl mit 16verfassungskonform“ im Landtag entnehmen können, spreche ich mich gegen eine Herabsetzung des Wahlalters in beiden Fällen aus.
Die Schwierigkeit dabei liegt nicht einer möglichen Verfassungswidrigkeit. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits bestätigt, dass das Wahlalter für Landtags- und Kommunalwahlen durch die Landesgesetzgeber festgelegt werden darf.
Das zugrunde liegende Ziel des Vorhabens das Wahlalter auf 16 zu senken, ist es, der Politikverdrossenheit gerecht zu werden. Jugendlichen soll ein Anreiz geschaffen werden, sich aktiver einzubringen und vermehrt mit Politik zu befassen.
Das Problem wird damit, meiner Meinung nach, aber nicht behoben. Wieso sollte ein Jugendlicher mit 16 Jahren weniger verdrossen sein, als mit 18 oder noch älter. Tatsächlich konnte das Deutsche Kinderhilfswerk sogar einen Bruch beim politischen Interesse von Jugendlichen im 15. Lebensjahr nachweisen ().
Was also tatsächlich benötigt wird, ist eine Politik, die diese Verdrossenheit im Vorhinein verhindert. Dafür muss den jungen Menschen im Land zugehört werden und ihre Probleme müssen aktiv angegangen werden.
Probleme wie Lehrermangel und Unterfinanzierung von Kommunen, aber auch Forderungen nach besseren Studienbedingungen sind oftmals bekannt, bedürfen aber mehr Einsatz durch die betroffenen Gruppen. Als Politiker trete ich entschlossen für die Interessen meiner Wähler ein, dennoch verlangt unsere Demokratie nach der Beteiligung aller und das nicht nur bei den Wahlen.
Aber um diese Beteiligung zu ermöglichen und zu würdigen, müssen den zukünftigen Generationen mehr Gestaltungsspielräume gegeben werden. Beide Seiten müssen mehr aufeinander zugehen und einen Diskurs treten, in dem insbesondere auch im kommunalen Raumüber Dinge wie ein neues Jugendzentrum oder eine Halle für Abschlussbällegesprochen wird. Es gilt in der Planung auch junge Ideen zu berücksichtigen, um dann einen Konsens zu finden, der realitätsnah, aber dennoch umsetzbar ist.
Im Zuge solcher gemeinsamen Gestaltungen kann Jugendlichen praxisnah aufgezeigt werden, wie Politik funktioniert, aber auch welche Hürden zu nehmen sind. Es geht nicht nur darum einfach „Ja“ oder „Nein“ zu sagen, sondern auch das „Warum?“ zu erklären. Nur mit entsprechendem Verständnis für unser politisches System, kann ein jeder langfristig motiviert werden, daran teilzunehmen.
Zur politischen Beteiligung von jungen Menschen bedarf es keiner Herabsetzung des Wahlalters auf 16. Stattdessen müssen bereits gegebene Möglichkeiten zur politischen Teilnahme stärkere Beachtung im politischen Prozess finden und es sollten neue Konzepte mit neuen Anreizen zur politischen Partizipation geschaffen werden. Das Wahlalter auf 16 zu senken, ist jedoch keine Lösung.
Denn abgesehen davon, dass die Mehrheit der Betroffenen gar nicht den Wunsch danach verspürt, wie in mehreren Befragungen nachgewiesen wurde (), bringt die Debatte noch ein weitgehenderes Problem mit.
Die Berechtigung zur Wahl mit 16 stellt den gesamten Zeitpunkt der Volljährigkeit in Frage. Denn wie ist ein Wahlrecht gegenüber dem nicht vorhanden Zeichnungsrecht eines Vertrags zu rechtfertigen? Wer wählen darf, sollte auch sämtliche Rechte, aber auch Pflichten und Verantwortungen tragen. Die Senkung der Volljährigkeit wird jedoch mit Recht von niemandem angestrebt. Wieso also das Wahlalter senken?

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Herber, MdL
Sport- und jugendpolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion RLP
Ortsvorsteher Neustadt-Mußbach"

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