Frage an Gordon Lemm von Sabrina S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie würden Sie dieses 1980 unter Helmut Schmidt beschlossene Gesetz http://www.gesetze-im-internet.de/tsg/__8.html politisch historisch einordnen?
Bei einem Verfahren nach Transsexuellengesetz wird ein Eintrag ins Bundeszentralregister gemacht.
Das Transsexuellengesetz ist ein Sondergesetz und auch aus diesem Grunde natürlich grundgesetzwidrig.
"Transsexuelle" gibt es nicht. Es liegt genau das vor, was auf den ersten Blick naheliegt - das gleichzeitige bestehen weiblicher und männlicher Geschlechtsmerkmale. Nun hat man sich mal die Mühe gemacht vor mittlerweile 20 Jahren und geschaut, ob sich nicht für stärkere Ausprägungen von Zwittrigkeit typische hormonelle und genetische Ströungen auch auf "Transsexuellen" finden lassen und ist SIGNIFIKANT fündig geworden: Untersuchungen zur Bedeutung partieller 21-Hydroxylase- und 3beta-Hydroxysteroiddehydrogenasedefizienzen für die Ätiogenese von Formen psychischer Intersexualität / von Rolf Lindner http://d-nb.info/948413921
Was werden Sie tun, um das offenkundig in der Tradition des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses stehende Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch rechtsstaatliche Regelungen wie folgt zu ersetzen?:
Das Geschlecht (und Namen) eines jeden Menschen, auch das von Zwittern ist zu respektieren und per einfachem Verwaltungsvorgang
- auf Antrag
- ohne Einschaltung von "Gutachtern"
- ohne Einschaltung von Gerichten
- für eine übliche Verwaltungsgebühr von sagen wir mal 20 bis 30 Euro zu ändern.
Diese neuen Regelungen sind ganz allgemein ins Personenstandsrecht zu integrieren und müssen jedem Bürger offenstehen.
Der Eintrag ins Bundeszentralregister ist abzuschaffen. Bisherige Bundeszentralregistereinträge sind zu löschen - auch der von mir gefertigte.
Namens- und Geschlechtsänderungen kann man so registrieren wie bei Verheiratungen auch. Mehr ist nicht erforderlich.
Es geht hier um Rechtsstaatlichkeit !!!