Frage an Götz Wiese von Keshav G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiese,
ich habe erfahren, dass die Defintion der Familie im juristischen Sinne beinhaltet nur die Eltern und Kinder, aber nicht die Großeltern oder Enkel.
Sind Debatten oder Diskussionen in diesem Bereich im Parliament oder im juristischen System aktuell? Findet das Rechtstaat diese Definition gut? Wenn ja, gemäß Iher Erfahrung, warum ist sie gut?
Diese Definition hat einen großen Einfluss auf dem Leben der ausländischen Einwohnern, die im Deutschland lange leben wollen, und gerne ihren Eltern dabei haben. Für sie ist es schwierig, ihren Eltern nach Deutschland für eine lange Zeit rüberzubringen und vernüftig versichern zu lassen. Wäre es ein Thema für das Rechtstaat?
Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus für Ihre Antwort und den Ideenenaustausch.
Mit freundlichen Grüßen,
Gokhale