Frage von Benjamin T. • 09.03.2018
Antwort von Gökay Akbulut DIE LINKE • 14.03.2018
(...) Unser Vorschlag geht dahin, an deutschen Familiengerichten darauf hinzuwirken, dass das Wechselmodell gerade nicht verbindlich, sondern immer nur in Abwägung der Einzelfallprüfung angeordnet werden darf. Für uns als LINKE steht in jedem Fall das Kindeswohl im Mittelpunkt der familienrechtlichen Betreuungssituation. (...)