Frage an Gisela Kallenbach von Uwe J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Kallenbach,
Hr. Kramer stellte ich die selbe Frage:
Wir Käufer von Lebensmitteln müssen schnell und einfach erkennen können, wie hoch der Nährwert dieser Lebensmittel ist. Eine Nährwertkennzeichnung in Form einer Ampel, wie sie die britische Lebensmittelbehörde Food Standards Agency (FSA) seit März 2006 propagiert, ermöglicht allen Verbrauchern Orientierung und Produktvergleich auf einen Blick. Diese Ampelkennzeichnung benutzt die Farben Grün, Gelb und Rot, um auf niedrige, mittlere oder hohe Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz hinzuweisen. Die in Großbritannien gemachten Erfahrungen beweisen eindrucksvoll, dass dieses Kennzeichnungsmodell das verbraucherfreundlichste unter allen diskutierten Modellen ist.
Die Ampel ist kundenfreundlich, weil sie ins Auge fällt und einfach zu verstehen ist. Sie ermöglicht es jedem, den Nährwertgehalt von Lebensmitteln auf einen Blick zu vergleichen. Das schafft Transparenz und hilft, sich beim Einkaufen für eine ausgewogene Ernährung zu entscheiden. Die britische Ampel vereinfacht, ohne zu täuschen.
Ich fordere Sie auf, sich in Deutschland und europaweit für eine gesetzlich vorgeschriebene, einheitlich gestaltete Ampelkennzeichnung der wichtigsten Nährwertangaben gemäß dem britischen Vorbild auf allen Lebensmittelverpackungen einzusetzen.
Wie stimmen Sie bei diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Juhrisch
Sehr geehrter Herr Juhrisch,
Vielen Dank für Ihre Anfrage und die guten Anregungen.
Ich gebe Ihnen absolut Recht – auch ich halte die Kennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer Nährwerteigenschaften für zwingend notwendig. Die von der britischen Food Standards Agency (FSA) genutzte Ampelkennzeichnung ist mir seit längerer Zeit bekannt. Ich halte diese für eine sehr sinnvolle Möglichkeit, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine praktikable und wirksame Hilfestellung für eine gesündere Ernährung zu bieten.
Meine Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN setzt sich auf Bundesebene seit einiger Zeit verstärkt dafür ein, dieses Kennzeichnungssystem auf die Bundesrepublik zu übertragen. Am 6. März 2008 brachte die Fraktion dazu den Antrag „Ampelkennzeichnung für Lebensmittel“ in den Bundestag ein. Statt der Einführung verwirrender neuer Tabellen und komplizierter Prozentrechnungen, wie es die internationalen Lebensmittelkonzerne und leider auch Verbraucherschutzminister Seehofer bevorzugen, unterstütze ich das britische System, welches sich schließlich in der dortigen Praxis bereits hinreichend bewährt hat. Leider fand der grüne Antrag im Bundestag keine Mehrheit. Die große Koalition aus SPD/CDU wie auch die FDP lehnten ihn aus industriepolitischen Gründen ab, und stellten sich so auf die Seite der Ernährungskonzerne. Der LINKEN fehlte es zudem an eigenen verbraucherpolitischen Vorschlägen.
Trotz des gescheiterten Antrags auf nationaler Ebene bleibt eine Reform der Lebensmittel-Kennzeichnung – angesichts von rund 40 Millionen übergewichtigen Deutschen, darunter 2 Millionen Kinder und Jugendliche – zwingend notwendig.
Auch auf europäischer Ebene drängen wir als Grüne entschieden auf eine reformierte einheitliche Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln nach dem britischen Vorbild. Dahingehend forderte meine Fraktion, DIE GRÜNEN/EFA, die Kommission auf, die gegenwärtige Kennzeichnungspolitik zu überprüfen und zu verbessern. Leider fand die Ampelkennzeichnung in den Vorschlägen der Kommission keinen Einzug. Positiv ist zwar der Wille der Kommission zu bemerken, dass es eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen geben soll, jedoch fehlte in den konkreten Vorschlägen, welche die Kommission Ende Januar 2008 präsentierte, ein einfaches Symbol. Letztendlich hat sich die Kommission entschlossen, auf eine verpflichtende Einführung eines Ampelsystems zu verzichten, und stattdessen eine Entscheidung den Mitgliedsstaaten selbst überlassen.
Ziel meiner Fraktion ist es daher weiterhin, in den Beratungen und der abschließenden Verabschiedung im Europäischen Parlament eine Kombination des Kommissions-Vorschlags mit der Ampelkennzeichnung zu erreichen.
Ihre Gisela Kallenbach