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Gisela Kallenbach
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Frage von Matthias M. •

Frage an Gisela Kallenbach von Matthias M. bezüglich Umwelt

Liebe Frau Kallenbach,

eigentlich wollte ich mich mit diesem Anliegen an Herrn Minister K. werden!
Aus Presseberichten konnte ich entnehmen, dass Sie sich bereits mehrfach zur Thematik Hochwasserschutz und im diesem Fall auch mit den Deichsicherungsmaßnahmen am Elster Hochflutbett beschäftigt haben.
Zwischenzeitlich sind ja beidseitig Deichverteidigungswege erreichtet worden. Innerhalb einer Einwohneranfrage hat ein Verein beim OBM angefragt, wie diese zukünftig öffentlich genutzt werden und vorgeschlagen diese Wege als Gemeinschaftswege für Radfahrer, Fußgänger und Reiter zu widmen.
Siehe hier: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/126D48EB0A4AE342C1257BF600397EB3/$FILE/v-ef-256.pdf

Innerhalb der mündlichen Beantwortung wurde dieser Vorschlag auf Grund sächsischer Normen (Wassergesetz) als nicht realisierungsfähig abgewiesen.
Mit dieser weiteren Einwohneranfrage
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/087824FD20A353B4C1257C1A00313080/$FILE/v-ef-263.pdf
hat sich der Verein erneut um eine Aufklärung bemüht und gleichzeitig das Konfliktpotential angesprochen.
Die gegebenen Antworten lösen nicht das Problem und zeigen auch keinen Weg dazu auf.
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/1CBEB28F38420D4AC1257C3100376912/$FILE/v-ef-263-antwort.pdf

Meine Frage
1. Welche Norm in Sachsen untersagt die öffentliche Nutzung von Deichverteidigungswegen?
2. Könnte nicht z.B. die angesprochenen Wege (je 5 km Länge) am Elsterhochflutbett eine öffentliche Bereicherung mit einem hohem Erholungswert darstellen?

Dieser Verein hat sich auch zur Problematik Mahd der Dämme geäußert und angeboten eine Teilstrecke zu übernehmen. Wie aus dem Kommentar erkennbar, ist dies von der LTV abgelehnt worden.
http://www.l-iz.de/Politik/Leipzig/2013/11/Landestalsperrenverwaltung-betreibt-unverantwortliche-Panikmache-52348.html

http://www.l-iz.de/Politik/Brennpunkt/2013/10/Verstaerkung-beider-Deiche-am-Elsterhochflutbett-51641.html

Portrait von Gisela Kallenbach
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Welche Norm in Sachsen untersagt die öffentliche Nutzung von Deichverteidigungswegen?

wird wie folgt beantwortet: Das Sächsische Wassergesetzt untersagt nicht die öffentliche Nutzung generell, schränkt aber mit Rücksicht auf den Erhalt der Funktionstüchtigkeit der Deiche die Nutzungsarten deutlich ein. Reiten ist explizit in §87 des Sächsischen wassergesetzes nicht erlaubt.
In Absatz 3 "Auf Deichen sind untersagt:", heißt es im Punkt 10.: ... und das Reiten außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen"

2. Könnte nicht z.B. die angesprochenen Wege (je 5 km Länge) am Elsterhochflutbett eine öffentliche Bereicherung mit einem hohem Erholungswert darstellen?

Ja, allerdings regelt das Wassergesetz eindeutig, welche Arten der öffentlichen Nutzung zulässig sind und welche nicht. Siehe 1.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Angelika Kell (Mitarbeiterin)

Gisela Kallenbach, Mitglied des Sächsischen Landtags