Frage an Gesine Haerting von Toni A. bezüglich Recht
Hallo, liebe Frau Dr. Haerting,
welche Ansicht vertreten Sie zum leidigen Thema der Graffiti-Beschmierungen im gesamten Stadtgebiet von Halle?
Ist ein nicht genehmigtes Graffiti an privatem oder öffentlichem Eigentum aus Ihrer Sicht, und aus der Sicht der Grünen, eine Sachbeschädigung, die dann auch härter bestraft werden kann?
Vielleicht irre ich mich, aber kann es sein, dass die Grünen und die SPD, ungenehmigte Graffiti nicht als Sachbeschädigung werten wollen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
Toni Aigner
Sehr geehrter Herr Aigner,
ich mag meine Heimatstadt Halle sehr. Der Verfall zu DDR-Zeiten tat weh und ich freue mich über jedes sanierte Haus. Die Sanierung ist sehr oft denkmalsgerecht durchgeführt worden. Wirklich "kaputtsanierte" Häuser, wie es in den alten Bundesländern vielerorts zu beobachten ist, sind zum Glück selten und unser Stadtbild profitiert davon. Und ich finde es sehr schade, dass so viele Gebäude beschmiert sind.
In 2005 ist das Strafgesetzbuch in seinen Paragrafen 303 (Sachbeschädigung) und 304 (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) geändert worden. Es sind jeweils neue Absätze (2) eingefügt. Die dort erwähnte "nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung einer Sache" betrifft die illegalen Graffiti. Nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgb/gesamt.pdf
Damit sind Ihre Fragen sicher beantwortet. Allerdings erlaube ich mir, weitergehende Gedanken anzufügen, die mir bei der Beantwortung durch den Kopf gingen.
1. Zu den Graffiti : Es macht mir Sorge, dass Jugendliche in unserer Gesellschaft offenbar so wenig wahrgenommen und ernstgenommen werden, dass sie sich selbst mit Hlilfe der "tags" ein Zeichen setzen müssen. Kinder und Jugendliche, Kita und Schulen, Kinder- und Jugendarbeit fallen eben immer hinten runter, wenn es in Entscheidungen ums Geld hart auf hart geht. da ist jede Straße wichtiger. Das ist meine Erfahrung als Stadträtin. Und das würden wir Bündnisgrüne gern ändern.
2. Wir Bündnisgrüne treten u.a. auf der Stadtratsebene sehr für den Denkmalsschutz und das hallesche Stadtbild ein. So beschäftigen uns die Häuser in der Mittelstraße seit Jahren und auch der Erhalt der ehemaligen Landesheilanstalt in Heide-Süd lag uns am Herzen. Die Mittelstraßenhäuser stehen noch, ihre Zukunft ist jedoch noch immer ungewiss. Den Kampf um die Landesheilanstalt ist verloren. Unser Stadtbild wird auch durch die zahlreichen Vorgärten bestimmt, die zum Teil durch die Vorgartensatzung geschützt sind. Das kürzlich unter der CDU/FDP-Landesregierung verabschiedete sog. Dritte Investitionserleichterungsgesetz führt aber zu einer deutlichen Aufweichung genau dieses Schutzes. Wenn es dieses dritte Investitionserleichterungsgesetz schon früher gegeben hätte würde unsere Stadt nicht das beeindruckende Erscheinungsbild bieten wie wir es jetzt haben. Denkmalsschutz wäre nachrangig und Vorgärten wären Parkplätze. Und - noch ist viel zu tun in Halle und das dritte Investitionserleichterungsgesetz lässt Schlimmes befürchten. Daher bitte ich Sie diesen Aspekt in Ihrer Wahlentscheidung mit zu berücksichtigen. Es kann nicht angehen, dass die Leistungen der Investoren, die ihre Häuser denkmalsgerecht saniert haben dadurch zunichte gemacht werden, dass nun deutlich niedrigere Maßstäbe angelegt weden.
Mit freundliche Grüßen,
Gesine Haerting