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Frage von Claus H. •

Frage an Gert Winkelmeier von Claus H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Winkelmeier,
ich bitte um Auskunft, wie Sie zur Neuregelung der Erbschaftssteuer stehen. Insbesondere zur Ankündigung, die im kleinen Kreis getroffenen Absprachen zur Gesetzgebung innerhalb von nur drei Tagen durch die Fraktionen, den Finanzausschuss sowie den Bundestag zu "boxen". Dies vor dem Hintergrund des Kirchhof-Papiers und Äußerungen anderer namhafter Verfassungsexperten. Und: sehen Sie verfassungsrechtliche Probleme? Ich bitte um Antwort vor der Abstimmung im BT. Mit freundlichen Grüßen Claus Heinrich

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Sehr geehrter Herr Heinrich,

zunächst muss ich Sie um Entschuldigung bitten, dass ich erst jetzt auf ihre Frage antworte. Durch viele, auch persönliche Belastungen, bin ich vorher nicht dazu gekommen. Mittlerweile hat die Große Koalition das Erbschaftssteuergesetz ja neu geregelt. Dazu gab es eine namentliche Abstimmung. Im Internet können Sie das Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten unter
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/index.html
nachlesen.

Nun zu Ihren konkreten Fragen, die ich Ihnen sicher nicht so ausführlich beantworten kann, wie die zuständigen Fachpolitiker. Ich selbst bin -- wie sie vielleicht wissen -- Mitglied im Verteidigungsausschuss, außerdem habe ich mich in der Innenpolitik auf Fragen der sogenannten Sicherheitspolitik spezialisiert, sowie auf Fragen rund um das Thema: Mehr direkte Demokratie.

Wie alle Gesetze so ist auch dieses Gesetz im "kleinen Kreis" entstanden. Ich erlebe es leider nicht zum ersten Mal, dass Gesetze von dieser Wichtigkeit innerhalb weniger Tage durch die Instanzen "geboxt" werden. Natürlich missfällt mir dies, die Anzahl der Gesetze, die vom Bundesgerichtshof oder sogar vom Bundesverfassungsgericht wieder "kassiert" werden, sprechen hier Bände. Qualität braucht Zeit, danach wird in dieser Regierung nur selten gehandelt.

Sie fragen danach, ob ich bezüglich des Kirchhof-Papieres und Äußerungen anderer namhafter Verfassungsexperten auch Verfassungsrechtliche Probleme der Erbschaftssteuer sehe? Nun, ich bin kein Verfassungsrechtler, ich kann das auch mit gesundem Menschenverstand nicht beurteilen. Mir fällt nur auf, dass Herr Kirchhof in seinem Bild.de-Interview zwar behauptet die Erbschaftssteuer sei nicht verfassungskonform, er nennt aber keine Gründe warum das so sein könnte.

Es gibt ja Menschen, die die Erbschaftssteuer ganz abschaffen wollen. Das möchte ich nicht. Ich möchte, dass sie sozial gerechter geregelt wird. Bereits vor sechs Jahren betrug das Nettogesamtvermögen der Bundesrepublik 5,4 Billionen Euro. Zu diesem Zeitpunkt besaßen ca. 10% der Deutschen 60% des gesamten Nettovermögens. Je weiter wir nach oben gehen, umso mehr klafft die Schere auseinander. Die ungleiche Verteilung von Vermögen in unserer Gesellschaft hat natürlich etwas mit ungerechter Steuerpolitik seit Generationen zu tun. So wird Einkommen aus Arbeitskraft immer wesentlich höher besteuert, als Einkommen aus Kapital. Auch werden Grund- und Betriebsvermögen seit Jahrzehnten durch veraltete, bzw. manipulierte Wertansätze geringer besteuert als Einkommen aus Arbeitskraft.

DIE LINKE fordert eine sozial gerechte Reform der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Ein Eckpunkt ist dabei ein einheitlicher Freibetrag von 150.000 Euro für alle Erben. Für Erben die bereits das 60. Lebensjahr erreicht haben, soll dieser Freibetrag verdoppelt werden. Die Erbschaftsteuer auf Wirtschaftsgüter und Anlagevermögen soll aus unserer Sicht ermäßigt werden. Erbteile, die nicht in diese Kategorien fallen, sollen stark besteuert werden.

Hoffentlich konnte ich Ihnen -- wenn auch spät -- eine zufriedenstellende Antwort geben,

mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier